Der Schutzbereich für Wärmepumpen mit Propan / R290 zu Lichtschächten beträgt 100 cm.
Das gilt meines Wissens für bodengleiche Lichtschächte. (gleiche Höhe wie Aufstellungsort.
Kann man durch eine Aufmauerung / Erhöhung des Lichtschachtes eine Verringerung des Abstandes erreichen?
Welche Abstände würden bspw. bei einem Lichtschacht gelten, der 30 cm höher als der Aufstellungsort liegt?
Hallo bm10,
es müssen die von uns vorgegebenen Schutzbereiche eingehalten werden. Auch wenn eine 30 cm hohe Umrandung des Lichtschachtes vorhanden ist.
Viele Grüße
Flo
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