Hallo! Im letzten Winter ist meine Wärmepumpe mehrmals ausgefallen. Insgesamt wurde drei Mal ein Techniker von Viesmann herangezogen bis schlussendlich der Inverter gewechselt wurde. Nun habe ich eine Stromnachzahlung von 400 Euro! Hatte jemand das gleiche Problem?
Hallo Viessmann-Kunde "thornkat",
im Dezember 2018 hatte ich einen Ausfall meiner Luft-Wärme-Pumpe. Das Auswechseln der Hauptleiterplatine (2 x in der Gewährleistungszeit) wurde zeitverzögert (der Kundendienst war voll ausgelastet) durchgeführt.
Durch den Einsatz der elektrischen Heizspirale (insbesondere für Warmwasser) entstand ein zusätzlicher Stromverbrauch von 668 KW/H.
Der Techniker vor Ort hatte sich beim ersten Besuch zur Schadensfeststellung den Zählerstand notiert und mir eine Vergütung für den zusätzlichen Stromverbrauch bis zur Reparatur zugesagt.
Meine mehrfachen Hinweise auf eine (versprochene) Rückvergütung blieben bis heute fruchtlos.
Wir hatten das Glück, mit einem Warmluftofen (Holzbefeuerung) den Wohnraum zu erwärmen.
Ich habe dann meine "Bemühungen "eingestellt"........und wünsche VIEL GLÜCK bei dem Versuch die Kosten des Stromverbrauches vergütet zu bekommen.
v. G.
hdstroh
Hallo thomkat,
teil mir bitte einmal die vollständige Seriennummer mit.
@hdstroh: Ich habe einmal bis 2018 zurückgeschaut. Nach dem zuletzt durchgeführten Einsatz ist bei unserem Technischen Dienst nie eine Anfrage bezüglich der Erstattung von entstandenen Strommehrkosten eingegangen.
Viele Grüße
Flo
Hallo Herr Schneider,
Danke für die Rückmeldung.
Zur Information übersende ich Ihnen anbei mein Protokoll (14.12.2018) mit Anschreiben (Mail, 16.12.2018) an den Installateur, Fa. Oliver Hitzelberger, bezüglich der Störung der Luft-Wärmepumpe.
Fa. Hitzelberger hatte auch mit Mail vom 16.12.18 Herrn Zielinski über die Sachlage informiert.
In dem ebenfalls beigefügten Servicebericht der Fa. Viessmann vom 31.12.2018 wurde die Mängelbeseitigung dokumentiert.
Ich habe auf Hinweis des Technikers (beim ersten Besuch zur Schadenaufnahme) den Zählerstand notiert.
Nach Fertigstellung der Reparatur wurde dann wiederum der Zählerstand durch Foto dokumentiert.
Den Technikern müssten beide Zählerstände vorliegen.
Meine Rechnung war am 31.12.2018:
18.286 (am 18.12.2018) - 18.954 (am 31.12.2018) = Differenz von 668 KW/H x 0,25 €/ KWH = 167,- € zusätzlicher Stromverbrauch.
Wie schon erwähnt, erfolgte bis heute seitens Fa. Viessmann keine Reaktion bezüglich der ursprünglich angebotenen Vergütung des zusätzlichen Stromverbrauch (wegen der langen Wartezeit bis zur Reparatur). Dies gilt auch für den Austausch des gem. Servicebericht reparierten Kabels.
Die am 31.12.2018 erfolgte Reparatur war erfolgreich. Ich hoffe die Luftwärmepumpe läuft noch einige Jahre ohne Probleme.
Viele Grüsse
hdstroh
Was bei deiner Anlage gemacht wurde habe ich alles gefunden. Es ist jedoch seitens deines Fachbetriebes nie eine Strommehrkostenanforderung bei unserem Technischen Dienst eingegangen. Da es sich dabei um eine Kulanz handelt, kann ich dir nicht versprechen, dass dies jetzt 3 Jahre später noch so gehandhabt wird. Dein Fachbetrieb kann es aber gerne versuchen. Er muss sich dafür an unseren Technischen Dienst wenden.
Viele Grüße
Flo
Danke Herr Schneider für die zeitnahe Antwort.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Schaden in der 5 jährigen Gewährleistungszeit des Fachbetriebes erfolgte, und nicht auf Kulanz.
Auch ist hierbei die erweiterte Gewährleistung auf die Erstreparatur (Hauptleiterplatine) zu berücksichtigen.
Das Auswechseln des defekten, aber reparierten und funktionsfähigen Kabels, wird dann bei der nächsten Reparatur erfolgen. Hoffentlich erst in einigen Jahren. 🙂
Warum kann ich als Kunde nicht selbst beim Technischen Dienst von Viessmann einen Antrag auf Vergütung der Stromkosten stellen?
Der Fachbetrieb hat, warum auch immer, hier meine Interessen nicht richtig vertreten.
Ist es richtig, dass nur über einen Fachbetrieb eine Störung an den Kundendienst von Viessmann direkt gemeldet werden kann?
Wäre dann dieses Forum der einzige Weg direkt mit Viessmann zu kommunizieren?
Davon abgesehen.....machen Sie Ihre "Kundendienstberatung" wirklich zeitnah und detailliiert, also perfekt!
V. G. und bleiben Sie GESUND!
hdstroh
Danke für das Feedback. 🙂
Wir haben einen zweistufigen Betriebsweg. Aus diesem Grund kannst du keinen Serviceeinsatz direkt bei uns beauftragen. Deine Gewährleistungsansprüche musst du deinem Fachbetrieb gegenüber geltend machen, bei dem du die Anklage gekauft hast bzw. der sie dir installiert hat.
Ansonsten ist es so, dass wir die Erstattung von Mehrkosten durch einen Notbetrieb oder ähnlichem in unseren AVB´s (Allgemeine Verkaufsbedingungen) ausschließen, deshalb Kulanz.
Viele Grüße
Flo
Vielen Dank für die Informationen....
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüsse aus Saarbrücken
hdstroh
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