Hallo Community,
ich habe eine generelle Frage.
Unser Vorgarten weist lediglich eine Breite von 5,30 m und eine Länge von ca. 7 m auf.
Im Vorgarten befinden sich am Rand Nadelbäume. Ebenso läuft an einem Rand ein Weg von der Straße zur Haustür. Im Vorgarten ist auch ein offizieller Stellplatz für einen PKW.
Es ist nun angedacht eine Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09 in den Vorgarten zu stellen.
Laut Planungs- und Montageanleitung würde dies jedoch nur gegen erhebliche Verstöße der Vorgaben von Viessmann gehen. Für mein Verständnis somit auch nur mit daraus resultierendem Verlust der Herstellergarantie.
So könnten aufgrund der Rahmenbedingungen des Vorgartens folgende Punkte der Montagevorgaben (Handbuch Seite 13) nicht eingehalten werden:
Nun zur Hauptfrage:
Würde man nun dennoch ein Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09 in den Vorgarten stellen, würde dies zum Erlöschen des Anspruches auf Herstellergarantie führen oder sind die im Montagehandbuch aufgeführten Hinweise lediglich Empfehlungen?
Beste Grüße und vielen Dank
Marcel
Hallo @BimBamBino ,
die Planungsanleitung hast du, wie es scheint.
Was unter den Anforderungen an den Montageort steht, ist erstmal noch recht allgemein und daher nur begrenzt bindend. Das Schlafzimmerfenster über der Außeneinheit ist kein Problem, wenn es dich nicht selber stört, und wenn du das Laub im Griff hast, stört das auch niemanden. Du wirst dich aber nicht wegen Schlafstörungen oder zugesetztem Verdampfer beschweren können.
Ganz konkret und mit wenig Spielraum zur Diskussion wird es im Abschnitt Schutzbereich (bei R290) sowie der eingezeichneten Mindestabstände zur Montage und Wartung.
Geltendes Baurecht ist natürlich ebenso einzuhalten.
Hallo,
der Verdampfer muss sowieso im Zuge der Wartung gesäubert werden.
Laub kann der Wind an jede Stelle des Grundstücks hin blasen, egal wo die WP steht.
Eine Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09
würde ich mir nicht mehr kaufen!
Die Reihe verwendet das veraltetest Kältemittel R410a
die D09 hat mehr als 2,4 kg davon, damit unterliegt die Anlage einer Prüfung durch einem zertifizierten Kältetechniker. Du musst dafür sorgen dass jede Prüfung im einen Anlagenbuch dokumentiert wird.
Das verteuert die Wartung. Wenn der Heizungsbauer keinen Kältetechniker hat, muss du eine weitere Firma beauftragen.
--> die neuen Gerät haben R32 oder Propan als Kältemittel.
VG
Hallo @ABR ,
ja, dass Montagehandbuch ist vorhanden.
Was mich stutzig macht ist jedoch die Tatsache, dass Viessmann eindeutig in den Garantiebestimmungen darauf hinweist, dass Verstöße gegen die Montage- und Planungshinweise generell zum Erlöschen der Garantieansprüche führen. Dort steht nicht, dass es individuell entschieden wird oder nur grobe Richtlinien sind.
Dort heißt es "Bestimmte Mängel oder Schäden fallen nicht unter die Viessmann Garantie. Dazu zählen alle, die infolge einer fehlerhaften Planung oder Montage verursacht wurden."
Wird also eine Anlage in unmittelbarer Nähe eines Baumes aufgestellt, birgt dies für mich ein definitiv höheres Risiko von Ästen getroffen zu werden und durch eine höhere Menge an Laub zu verstopfen, als nur durch Laub, was aus der Ferne mal ab und zu zugeweht wird.
Hinzu kommt die Frage, ob der Hersteller haftet, wenn es z.B. zu einem Unfall kommt, weil der Gehweg vereist, dass Regenrohr einfriert und es zu Schäden am Gebäude kommt, obwohl in der Anleitung eindeutig steht, wieviel Abstand einzuhalten ist.
Versteht mich nicht falsch. Mir ist bewusst, dass es viele Szenarien gibt, die vermutlich niemals eintreffen, weil es eine Verkettung von Ereignissen bedarf. Die Quizfrage ist aber halt: "Was, wenn doch?"
Daher ist die Frage halt, ob die Planungshinweise und Montagehinweise vollumfänglich bindend sind oder nur Empfehlungen.
Du musst hier ja trennen zwischen Garantie und Haftung.
Natürlich gibt es nur Garantie bei Schäden die VM zu verantworten hat. Wenn ein morscher Baum deine Anlage zerlegt, hat das nichts mit VM zu tun. Aber es fällt auch niemand alle Bäume im Umkreis von 20m. Und natürlich darfst du im öffentlichen Bereich keine Eisfläche erzeugen. Viessmann wird für evtl. Schäden nicht haften, wenn du die 3m unterschreitest, was an den meisten Orten schon durch Baurecht abgedeckt ist. Für deine eigenen Wege ist es deine Entscheidung und Sorgfaltspflicht.
Besprich das doch aber konkret mit deinem Heizungsbauer. Er steht letztlich dir gegenüber in der Gewährleistung und muss dich entsprechend beraten. Und Zweifelsfälle kann er vorher mit VM abklären. Das war bei mir z.B. mit Hinterlüftungsschlitzen der Klinkerfassade der Fall.
Danke für die Rückmeldung.
Genau darum geht es ja. Der SHK-Betrieb will uns das Teil in den Vorgarten stellen und meint, dass das kein Problem wäre, weil Viessmann keine Einwände hat.
Ich sehe dies aber aus oben genannten Gründen ganz anders.
Zumal der Stellplatz des PKW Bestandteil der Baugenehmigung ist. Wenn dieser nun wegfällt, erlischt eigentlich die Baugenehmigung des Hauses.
Der SHK-Betrieb bagatellisiert alle Montage- und Baurechtvorgaben.
Als wir ihn darauf hinwiesen, welche Vorgaben Viessmann macht, forderte er von uns ein, dass wir ihm schriftlich bestätigen mögen, dass wir eine Montage im Vorgarten wünschen, ohne die vom Hersteller geforderten Abstände der Montageanleitung zu berücksichtigen. Dies kommt ja quasi einem Haftungsausschluss gleich, was wir natürlich nicht unterzeichnet haben. Nun ist seitdem der Werkvertrag in Schwebe und festgefahren.
Ein Gutachten eines Sachverständigen hat all die oben erwähnten Punkte ebenfalls so bestätigt und auch Bezug auf Herstellervorgaben und baurechtliche Vorgaben genommen. Der SHK-Betrieb stellt das Gutachten als Gefälligkeitsgutachten dar und behauptet sogar, dass Viessmann bestätigt hätte, dass eine Montage in unserem Vorgarten und in unserem konkreten Falle trotz Missachtung der Montagevorgaben seitens des Herstellers und unter erhalt der Herstellergarantie zulässig wäre.
Ich halte dies halt für absoluten Humbug.
Wenn der Stellplatz auf deinem Grundstück ist, fällt das in deinen Haftungsbereich. Du müsstet also im eigenen Interesse dafür sorgen, dass es dort nicht glatt wird. Bei mir verläuft z.B. auch direkt ein eigener Weg vor der Anlage entlang. Dafür bin ich zuständig und das stört Viessmann natürlich nicht. Glatt wird es trotzdem manchmal!
Aber grundsätzlich, wenn es bereits vor dem Errichten der Anlage Streit mit dem HB gibt, dann ist das eine denkbar schlechte Ausgangsposition. Das Geschäftsmodell bei Viessmann ist darauf angelegt, dass du später am Tropf des HBs hängst. Du brauchst ggf. für etliche Einstellungen, SW Update etc. immer seine wohlwollende Mitwirkung oder bezahlst für jeden Handschlag extra. Du kommst in der Regel nicht direkt an den Viessmann Kundendienst.
Aus der Haftung würde ich den HB maximal für unkritische Gegebenheiten nehmen, also z.B. das Schlafzimmer über der Anlage, wenn du dir sicher bist, dass es für dich kein Problem darstellt. Aber auch das darf man nicht unterschätzen, da die Anlage manchmal deutlichere Geräusche abgibt. (Frost, Abtauen etc.) Wichtig wäre in jedem Fall ein Dokument zum Nachweis, was Viessmann als zulässig bestätigt hat, um später darauf verweisen zu können.
Dann mach doch einfach mit deinem SHK Betrieb + Viessmann AD ein Termin und diese können dir dann schriftlich bestätigen das die Montage so i.O. ist.
Trotzdem würde ich wie oben schon erwähnt keine Anlage mit R410A mehr montieren und eher auf eine mit R32/R290 gehen. Nach 2035 könnte eine Instandsetzung mit R410A schwer werden. (Stichwort F-Gase Verordnung)
Bei Punkt 1 kann man öfters gucken, ob sich Laub o.ä. am Verdampfer ansammelt und es entfernen.
Wenn sich nun hinten alles mit Laub zu setzt, dann kannst du halt nicht auf eine Garantie/Gewährleistung pochen und du müsstest die Störbehebung selber zahlen.
Bei Punkt 2 geht es ja grundsätzlich nur um Geräusche... nun stell dir mal vor du würdest dieses Zimmer erst in ein paar Jahren zum Kinderzimmer machen, dann würdest du ja vermutlich direkt an die Planungsanleitung denken und sagen das kann dort nicht hin oder?
Wenn du die Flöhe husten hörst, dann könntest du Viessmann nicht vorwerfen, das ihre Anlage zu laut ist und deswegen soll diese am besten nicht im Schlafzimmerbereich stehen.
Bei Punkt 3 ist erstmal der öffentliche Raum wichtig, weil es sonst zum Rückbau kommen kann.
Du musst halt damit rechnen, das dein Gehweg dann vereisen könnte und dafür kannst du dann Viessmann nicht in die Haftung ziehen.
Genau , das Kältemittel ist ein No-Go
Dann gibt es für diese alte Gerät kein Update mehr für §14a und die Dimmung auf 4,2 kW.
Das bekommt man nur mit Workarounds hin, oder man muss sie ganz ausschalten lassen.
Wenn du dem HB noch nichts angezahlt hast, versuche irgendwie aus dem Vertrag wieder herauszukommen!
Danke für alle Rückmeldungen. Das Problem ist, dass die Anlage vor 4 Jahren bereits angezahlt wurde und aktuell Bestandteil eines Gerichtsverfahrens ist. Die Anlage ist zudem auch ca. 3x zu groß berechnet worden und unzählige Planungsfehler sind nachgewiesen. Es wurde u.a. keine Heizlastberechnung gemacht, mit der Begründung, dass dies nicht erforderlich sei. Entscheidend wäre lediglich die Jahresarbeitszahl laut SHK-Betrieb. Das ist natürlich totaler Quatsch. Im OG sind meterlange Heizkörper, die mit einer Vorlauftemperatur von 70°C betrieben werden. Hinzu kommt, dass das Teil ständig moduliert, weil es nicht in den Arbeitsbereich kommt. In der Regel sind über 70 Verdichterstarts pro Tag angefallen. Der gesamte Einbau ist ein komplettes Desaster und die Mängelliste unendlich lang.
Was würden denn ungefähr an Wartungskosten pro Jahr auf einen Zukommen, um diese Anlage jährlich gemäß Gesetz zu prüfen?
Nur so grob?
Danke.
Das hört sich nach Katastrophe an..
Wenn der Wartungsbetrieb den Schein hat vielleicht 100€ on Top
Wenn extra jemand kommen muss so 200-300€
VG
Das ist dann wohl wirklich ein ganz schwieriger Fall, bei dem das Forum sicher nur sehr begrenzt helfen kann. Man kann dir nur wünschen, eine tragfähige und für dich akzeptable Entscheidung herbeiführen zu können. Ganz klar ist mir deine Situation allerdings noch nicht, auch was das Ziel der gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Wenn du schon über das Anlagenverhalten berichten kannst, steht diese doch offenbar schon und wurde von Viessmann in Betrieb genommen? Soll die Außeneinheit noch einmal umgesetzt werden? So groß ist die D09 auch nicht, dass diese nicht zumindest viel besser arbeiten könnte. Wenn du jetzt meterlange HK mit 70°C VLT hast, dann kann die Heizlast doch gar nicht so klein sein.
Aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung wird eine künftige Zusammenarbeit mit dem HB ohnehin kaum denkbar sein. Wenn die Anlage im Ergebnis stehen bleibt, solltest du versuchen, mit einem anderen Servicebetrieb die Probleme anzugehen. Ich weiß, dass das regional schwierig sein kann. Hier kann dir die Suche nach einem VM-Partner evtl. helfen. Wahrscheinlich kennst du die aber schon.
Fachpartnersuche – Beratung, Verkauf und Installation
Ich benötige in der Regel ca. 2,5 Std mit der Anfahrt und eventuell Abfahrt.
Manchmal dauert es etwas länger, wenn man mit dem Kunden über Optimierung spricht.
Das wären bei uns dann ca. 250€
Wenn du nur eine Dichtheitsprüfung mit Dokumentation machen willst, dann dauert das vielleicht 30min + Anfahrt/Abfahrt.
Habt ihr mit Förderung gebaut? Dann wäre eine Heizlastberechnung + Abgleich Pflicht
Eine Anlage mit R410A ist eh nicht für 70°C Vorlauftemperatur gemacht und da kommt sicher der Heizstab öfters zum Einsatz.
Wer legt den noch Heizkörper auf 70°C aus oder ist das Bestand?
Dann kann man ja nur viel Glück wünschen
Die ganze Sache ist sehr komplex und von vorne bis hinten in die Hose gegangen.
Das mit der Heizlastberechnung stimmt auch nur zum Teil. Dies gilt nur für Gebäude mit mehr als 6 (wenn ich mich recht entsinne) Wohneinheiten.
Wir haben eine Einfamilienreihenmittelhaus.
Uns wurde die Anlage vor 4 Jahren verkauft. Wir haben eine Förderung beantragt und bestätigt bekommen.
Um es etwas abzukürzen:
Die Anlage kam auf das Flachdach, weil dort laut Aussage eines Viessmann-Außendienstler keine Abstandsregeln (die damals nach NRW Gesetz im Vorgarten nicht eingehalten werden konnten) gelten würden und auch nach TA-Lärm keine Probleme bestünden. Mit Nachbarn sollte es also kein Problem geben.
Nach der ersten Inbetriebnahme waren alle drei Häuser komplett am Vibrieren, wenn der Verdichter anlief bzw. runtergefahren ist. Ab da begann das Martyrium.
Recherche haben dann ergeben, dass Kältemittelleitungen mit Kabelbindern an Abflussrohren befestigt wurden, Radien zu eng gebogen wurden, die Kältemittelleitungen auch untereinander mit Kabelbinder verbunden wurden etc.
Hinzu kam, dass das Teil ohne Ende Strom verbraucht hat.
Weitere Recherche haben dann u.a. ergeben, dass die Vorlauftemperaturen des Heizkreises im OG (wo riesige fette Heizkörper verbaut wurden) nicht mit den Angaben im Förderantrag übereinstimmen. Dort wurde lediglich die Temperatur der Fußbodenheizung im EG angegeben.
Laut Energieberaterin, die den Antrag gestellt hatte, wäre dies Subventionsbetrug. Wir sind daraufhin vom Antrag zurückgetreten und haben vom SHK-Betrieb eine Heizlastberechnung eingefordert. Dabei kam dann raus, das niemals eine gemacht wurde.
Uns wurde dann gesagt, dass wir eine machen müssten, wenn wir eine haben wollen. Der Hydraulische Abgleich und die Jahreszahl wären ausreichend.
Ab da ging der Rattenschwanz los. Je mehr man sich in die Materie eingearbeitet hat und je mehr Recherche man betrieben hat, umso mehr wurde klar, dass die Anlage überhaupt nicht für das Haus geeignet ist (siehe Montagehinweise, etc.)
Seitdem beruft sich der SHK-Betrieb darauf, sein Nachbesserungsrecht wahrzunehmen und die Anlage von Dach in den Vorgarten zu stellen (um die Vibrationen durch die ca. 50 m falsch verlegten Kältemittelleitungen zu umgehen), da das Innengerät dann nur ca. 7 m vom Außengerät entfernt ist.
Der SHK-Betrieb ignoriert seitdem gänzlich, dass es überhaupt nicht mehr um ein Umstellen geht, sondern darum, dass die Anlage überhaupt nicht mehr erwünscht ist, weil wir diese unter den mittlerweile bekannten Missständen niemals erworben hätten.
Seitdem geht es Ping Pong hin und her. Wir sagen, wir wollen unsere Kohle zurück und Schadenersatz für die Rückrüstung des Daches (und eigentlich auch der gesamten Vergießung der Fußbodenheizung im EG (weil alle Leitungslängen und Abstände laut Heizlastberechnung fehlerhaft sind).
Die sagen, alles Quatsch. Eine zu große Anlage wäre kein Mangel und kein Problem.
Es wird Pauschal das Gutachten angezweifelt, ohne auch nur auf einen Wert im Gutachten und der Heizlastberechnung einzugehen.
Das Gutachten wäre ein Parteigutachten. Dabei sind ja alle Werte computerberechnete Werte aus den Daten der Anlage und Daten aus des Hausakte (Isolierung, Flächen, bla bla bla). Also alles objektive Werte.
Weiterhin wird behauptet, dass die Firma Viessmann dem SHK-Betrieb mitgeteilt hat, dass eine Montage im Vorgarten möglich sei. Was aber (selbst wenn es so wäre) völlig unwichtig ist, weil es überhaupt nicht mehr um die Frage einer Montage der Anlage geht.
Muss nun vor Gericht entschieden werden.
Fakt ist, dass wir seit ca. 4 Jahren die Heizung außer Betrieb haben und improvisieren mit 2-kW Konvektionsheizungen.
Absolute Katastrophe!
@BimBamBino schrieb:Absolute Katastrophe!
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer noch viel Erfolg zu wünschen.
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