Hallo Community,
ich habe eine generelle Frage.
Unser Vorgarten weist lediglich eine Breite von 5,30 m und eine Länge von ca. 7 m auf.
Im Vorgarten befinden sich am Rand Nadelbäume. Ebenso läuft an einem Rand ein Weg von der Straße zur Haustür. Im Vorgarten ist auch ein offizieller Stellplatz für einen PKW.
Es ist nun angedacht eine Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09 in den Vorgarten zu stellen.
Laut Planungs- und Montageanleitung würde dies jedoch nur gegen erhebliche Verstöße der Vorgaben von Viessmann gehen. Für mein Verständnis somit auch nur mit daraus resultierendem Verlust der Herstellergarantie.
So könnten aufgrund der Rahmenbedingungen des Vorgartens folgende Punkte der Montagevorgaben (Handbuch Seite 13) nicht eingehalten werden:
Nun zur Hauptfrage:
Würde man nun dennoch ein Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09 in den Vorgarten stellen, würde dies zum Erlöschen des Anspruches auf Herstellergarantie führen oder sind die im Montagehandbuch aufgeführten Hinweise lediglich Empfehlungen?
Beste Grüße und vielen Dank
Marcel
Hallo @Schmitzbacher ,
die Planungsanleitung hast du, wie es scheint.
Was unter den Anforderungen an den Montageort steht, ist erstmal noch recht allgemein und daher nur begrenzt bindend. Das Schlafzimmerfenster über der Außeneinheit ist kein Problem, wenn es dich nicht selber stört, und wenn du das Laub im Griff hast, stört das auch niemanden. Du wirst dich aber nicht wegen Schlafstörungen oder zugesetztem Verdampfer beschweren können.
Ganz konkret und mit wenig Spielraum zur Diskussion wird es im Abschnitt Schutzbereich (bei R290) sowie der eingezeichneten Mindestabstände zur Montage und Wartung.
Geltendes Baurecht ist natürlich ebenso einzuhalten.
Hallo,
der Verdampfer muss sowieso im Zuge der Wartung gesäubert werden.
Laub kann der Wind an jede Stelle des Grundstücks hin blasen, egal wo die WP steht.
Eine Vitocal 200-S AWB-E-(AC) 201.D09
würde ich mir nicht mehr kaufen!
Die Reihe verwendet das veraltetest Kältemittel R410a
die D09 hat mehr als 2,4 kg davon, damit unterliegt die Anlage einer Prüfung durch einem zertifizierten Kältetechniker. Du musst dafür sorgen dass jede Prüfung im einen Anlagenbuch dokumentiert wird.
Das verteuert die Wartung. Wenn der Heizungsbauer keinen Kältetechniker hat, muss du eine weitere Firma beauftragen.
--> die neuen Gerät haben R32 oder Propan als Kältemittel.
VG
Hallo @ABR ,
ja, dass Montagehandbuch ist vorhanden.
Was mich stutzig macht ist jedoch die Tatsache, dass Viessmann eindeutig in den Garantiebestimmungen darauf hinweist, dass Verstöße gegen die Montage- und Planungshinweise generell zum Erlöschen der Garantieansprüche führen. Dort steht nicht, dass es individuell entschieden wird oder nur grobe Richtlinien sind.
Dort heißt es "Bestimmte Mängel oder Schäden fallen nicht unter die Viessmann Garantie. Dazu zählen alle, die infolge einer fehlerhaften Planung oder Montage verursacht wurden."
Wird also eine Anlage in unmittelbarer Nähe eines Baumes aufgestellt, birgt dies für mich ein definitiv höheres Risiko von Ästen getroffen zu werden und durch eine höhere Menge an Laub zu verstopfen, als nur durch Laub, was aus der Ferne mal ab und zu zugeweht wird.
Hinzu kommt die Frage, ob der Hersteller haftet, wenn es z.B. zu einem Unfall kommt, weil der Gehweg vereist, dass Regenrohr einfriert und es zu Schäden am Gebäude kommt, obwohl in der Anleitung eindeutig steht, wieviel Abstand einzuhalten ist.
Versteht mich nicht falsch. Mir ist bewusst, dass es viele Szenarien gibt, die vermutlich niemals eintreffen, weil es eine Verkettung von Ereignissen bedarf. Die Quizfrage ist aber halt: "Was, wenn doch?"
Daher ist die Frage halt, ob die Planungshinweise und Montagehinweise vollumfänglich bindend sind oder nur Empfehlungen.
Du musst hier ja trennen zwischen Garantie und Haftung.
Natürlich gibt es nur Garantie bei Schäden die VM zu verantworten hat. Wenn ein morscher Baum deine Anlage zerlegt, hat das nichts mit VM zu tun. Aber es fällt auch niemand alle Bäume im Umkreis von 20m. Und natürlich darfst du im öffentlichen Bereich keine Eisfläche erzeugen. Viessmann wird für evtl. Schäden nicht haften, wenn du die 3m unterschreitest, was an den meisten Orten schon durch Baurecht abgedeckt ist. Für deine eigenen Wege ist es deine Entscheidung und Sorgfaltspflicht.
Besprich das doch aber konkret mit deinem Heizungsbauer. Er steht letztlich dir gegenüber in der Gewährleistung und muss dich entsprechend beraten. Und Zweifelsfälle kann er vorher mit VM abklären. Das war bei mir z.B. mit Hinterlüftungsschlitzen der Klinkerfassade der Fall.