Die ganze Sache ist sehr komplex und von vorne bis hinten in die Hose gegangen. Das mit der Heizlastberechnung stimmt auch nur zum Teil. Dies gilt nur für Gebäude mit mehr als 6 (wenn ich mich recht entsinne) Wohneinheiten. Wir haben eine Einfamilienreihenmittelhaus. Uns wurde die Anlage vor 4 Jahren verkauft. Wir haben eine Förderung beantragt und bestätigt bekommen. Um es etwas abzukürzen: Die Anlage kam auf das Flachdach, weil dort laut Aussage eines Viessmann-Außendienstler keine Abstandsregeln (die damals nach NRW Gesetz im Vorgarten nicht eingehalten werden konnten) gelten würden und auch nach TA-Lärm keine Probleme bestünden. Mit Nachbarn sollte es also kein Problem geben. Nach der ersten Inbetriebnahme waren alle drei Häuser komplett am Vibrieren, wenn der Verdichter anlief bzw. runtergefahren ist. Ab da begann das Martyrium. Recherche haben dann ergeben, dass Kältemittelleitungen mit Kabelbindern an Abflussrohren befestigt wurden, Radien zu eng gebogen wurden, die Kältemittelleitungen auch untereinander mit Kabelbinder verbunden wurden etc. Hinzu kam, dass das Teil ohne Ende Strom verbraucht hat. Weitere Recherche haben dann u.a. ergeben, dass die Vorlauftemperaturen des Heizkreises im OG (wo riesige fette Heizkörper verbaut wurden) nicht mit den Angaben im Förderantrag übereinstimmen. Dort wurde lediglich die Temperatur der Fußbodenheizung im EG angegeben. Laut Energieberaterin, die den Antrag gestellt hatte, wäre dies Subventionsbetrug. Wir sind daraufhin vom Antrag zurückgetreten und haben vom SHK-Betrieb eine Heizlastberechnung eingefordert. Dabei kam dann raus, das niemals eine gemacht wurde. Uns wurde dann gesagt, dass wir eine machen müssten, wenn wir eine haben wollen. Der Hydraulische Abgleich und die Jahreszahl wären ausreichend. Ab da ging der Rattenschwanz los. Je mehr man sich in die Materie eingearbeitet hat und je mehr Recherche man betrieben hat, umso mehr wurde klar, dass die Anlage überhaupt nicht für das Haus geeignet ist (siehe Montagehinweise, etc.) Seitdem beruft sich der SHK-Betrieb darauf, sein Nachbesserungsrecht wahrzunehmen und die Anlage von Dach in den Vorgarten zu stellen (um die Vibrationen durch die ca. 50 m falsch verlegten Kältemittelleitungen zu umgehen), da das Innengerät dann nur ca. 7 m vom Außengerät entfernt ist. Der SHK-Betrieb ignoriert seitdem gänzlich, dass es überhaupt nicht mehr um ein Umstellen geht, sondern darum, dass die Anlage überhaupt nicht mehr erwünscht ist, weil wir diese unter den mittlerweile bekannten Missständen niemals erworben hätten. Seitdem geht es Ping Pong hin und her. Wir sagen, wir wollen unsere Kohle zurück und Schadenersatz für die Rückrüstung des Daches (und eigentlich auch der gesamten Vergießung der Fußbodenheizung im EG (weil alle Leitungslängen und Abstände laut Heizlastberechnung fehlerhaft sind). Die sagen, alles Quatsch. Eine zu große Anlage wäre kein Mangel und kein Problem. Es wird Pauschal das Gutachten angezweifelt, ohne auch nur auf einen Wert im Gutachten und der Heizlastberechnung einzugehen. Das Gutachten wäre ein Parteigutachten. Dabei sind ja alle Werte computerberechnete Werte aus den Daten der Anlage und Daten aus des Hausakte (Isolierung, Flächen, bla bla bla). Also alles objektive Werte. Weiterhin wird behauptet, dass die Firma Viessmann dem SHK-Betrieb mitgeteilt hat, dass eine Montage im Vorgarten möglich sei. Was aber (selbst wenn es so wäre) völlig unwichtig ist, weil es überhaupt nicht mehr um die Frage einer Montage der Anlage geht. Muss nun vor Gericht entschieden werden. Fakt ist, dass wir seit ca. 4 Jahren die Heizung außer Betrieb haben und improvisieren mit 2-kW Konvektionsheizungen. Absolute Katastrophe!
... Mehr anzeigen