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Bestandsschutz nach §14a EnWG

Hallo zusammen,

 

ich hab mir jetzt schon einiges hier im Forum und im restlichen Internet durchgelesen, werde aber nicht so ganz schlau fuer meinen Fall; vielleicht kann ja jemand hier ein paar Fakten beisteuern:

 

  • ich hab eine Vitocal 250A im Januar 2023 in ein altes Haus gebaut
  • ist natuerlich nicht so effizient wie im Neubau, aber funktioniert soweit super, auch ohne Heizstab, den ich seither deaktiviert und nicht vermisst hab
  • leider war ich nicht so clever, gleich einen zweiten Zaehler zu installieren... dazu nun die Frage:

Kann ich jetzt in 2025 einen zusaetzlichen Zaehler installieren lassen, und trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen, um einen WP-Stromtarif nach "Modul 2" ohne die 4.2kW Drosserlung zu nutzen? Oder komm ich dann automatisch in die Regelungen fuer "Einbau nach 01.01.2024" (auch wenn lediglich der Zaehler danach eingebaut wurde) und muss mich um die Drosselung auf 4.2kW kuemmern?

 

Die Drosselung tut mir vermutlich nicht weh; nur wenn's mal lange ganz kalt ist kommt die WP laut App mal auf ~5.2kW peak Leistung. Wenn die also mal ein paar Stunden am Tag nur mit 4.2kW laeuft friert bei mir vermutlich nicht das Wohnzimmer zu. Aber wenn ich mir den Aufwand sparen kann, und trotzdem in einen WP Stromtarif nach "Modul 2" wechseln koennte, spart das bei meinem Versorger ~10ct/kWh, was in Summe bei 9500kWh fuer die WP im Jahr schon lohnenswert waere.

 

Vielleicht kann ja jemand hier im Forum Licht ins Dunkel bringen.

 

Danke & viele Gruesse, Rainer

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

@rvjr  schrieb:

Kann ich jetzt in 2025 einen zusaetzlichen Zaehler installieren lassen, und trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen, um einen WP-Stromtarif nach "Modul 2" ohne die 4.2kW Drosserlung zu nutzen? Oder komm ich dann automatisch in die Regelungen fuer "Einbau nach 01.01.2024" (auch wenn lediglich der Zaehler danach eingebaut wurde) und muss mich um die Drosselung auf 4.2kW kuemmern?

 


Da Deine Anlage vor dem 1.1.2024 in Betrieb ging, fällt die Anlage als Bestandsanlage noch nicht unter die Regelungen des §14a EnWG die für danach installierte Anlagen gelten. Also: Bei Dir gibts keine Drosselpflicht und auch keine Vergünstigungen nach Modul 1/2/3.

 

Du kannst aber mit Deiner Bestandsanlage freiwillig auf die Regelungen nach §14a EnWG umstellen. Dann würde Deine Anlage wie eine nach dem 1.1.2024 installierte Anlage behandelt. Also u.a. Drosselpflicht und Vergünstigungen nach Modul 1/2/3.

 

Wieviel Stromzähler Du hast und wann diese installiert wurden spielt für die Einstufung der WP (Bestandsanlage ja/nein) keine Rolle. Du kannst natürlich auch jetzt noch einen eigenen Stromzähler für die WP installieren lassen. Falls Du für die WP einen eigenen Vertrag möchtest. Doch damit bekommst Du dann mit einer Bestandsanlage dennoch nicht die Vergünstigungen von Modul 1/2/3.

 

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7 ANTWORTEN 7

Hast du denn die Bedienungsanleitung zu deinem 2023er Gerät und was steht da unter Produktinformationen bzgl. EVU Sperre?

Wenn sie vorgesehenen ist, was hindert dich diese dann zu nutzen?

 

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein zweiter Zähler irgendwelche Auswirkungen auf den Bestandsschutz haben soll zumal ja auch jetzt schon viele eine extra Tarif für WP nutzen die auch unter Bestandsschutz fallen.

 

Andererseits geht es bei der Zuteilung der Module durch den Versorger/Netzbetreiber darum ein verringertes Netzentgelt zu zahlen bzw erstatten zu lassen als Bonbon für die Dimmoption. Das wird ohne die vorgesehene Dimmung wohl nicht möglich sein. Hat aber wiederum mit extra Zähler = Strompreis für WP Tarif doch nichts zu tun.

 

Nachtrag 

Viel spannender wird wahrscheinlich welche Vorgaben der Netzbetreiber bzgl. des. Zählerschrankes macht bevor er die Montage eines weiteren Zählers zulässt.

Das kann unter Umständen richtig kosten.

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW2440

Hallo @Kalle999 

 

danke fuer die erste Einschaetzung. Platz im Zaehlerschrank hab ich noch, da ich sowieso einen zweiten gebraucht hatte beim Einbau der WP. Ich schau mal bei Gelegenheit die Optionen in der Firmware der 250A durch. Die sollte recht aktuell sein, da die vor einigen Monaten fuer den Kuehlbetrieb aktualisiert wurde. Vielleicht kann die ja schon Dimmen.

 

Dennoch waere es cool wenn irgendjemand handfeste Infos hat, ob die Dimmung in meinem Fall notwendig waere?

Hi,

 

ab FW 2440 kann man im Setup der Anlage bei EVU-Sperre auch Dimmung nach §14 einstellen. Ich habe noch die 2404, da wird die Anlage während der EVU-Sperre völlig ausgeschaltet. Demnächst bekomme ich aber die 2440 oder neuer. Dann schaltet die Anlage nicht mehr aus. Die Heizstäbe habe ich auch deaktiviert (wer braucht die schon?), und damit kommt die Anlage nicht mal annähernd auf die 4,3 kW. Einen zweiten Zähler habe ich sowieso für den Wärmestrom.

 

Gruß Peter

Hallo,

hier ein Auszug aus der Beschreibung von Vattenfall:

 

https://www.vattenfall.de/steuerbare-verbrauchseinrichtungen-14a-enwg

 

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben ist. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspreise der einzelnen Netzbetreiber ist die Pauschale jedoch unterschiedlich. Zum Beispiel beträgt im Jahr 2024 die Pauschale des Netzbetreibers in Hamburg 152,28 Euro (netto) pro Jahr und in Berlin 137,28 Euro (netto) pro Jahr. Das Modul 1 ist auch möglich, wenn kein eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist und über den Zähler auch der sonstige Hausstrom abgerechnet wird. In der Grundversorgung ist nur Modul 1 möglich. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird.

 

Modul 2: Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem separaten Zähler zur Erfassung des Verbrauches der steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich. Es erfolgt im Modul 2 eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für das Netzentgelt. Das Modul 2 gilt nicht für die Grundversorgung, eine Reduzierung unter „Null“ ist rechnerisch nicht möglich.

Dimmung ist außerdem erst ab Software 2440 möglich. Wie die Softwareversion ausgelesen wird, wurde hier schon mehrfach beschrieben.

 

@CPU-206 

Ihm ging's ja in erster Linie um einen extra Zähler für günstigeren WP Strom.

 

Die Reduzierung des Netzentgelt wäre dann nochmal obendrauf.

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW2440

@rvjr  schrieb:

Kann ich jetzt in 2025 einen zusaetzlichen Zaehler installieren lassen, und trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen, um einen WP-Stromtarif nach "Modul 2" ohne die 4.2kW Drosserlung zu nutzen? Oder komm ich dann automatisch in die Regelungen fuer "Einbau nach 01.01.2024" (auch wenn lediglich der Zaehler danach eingebaut wurde) und muss mich um die Drosselung auf 4.2kW kuemmern?

 


Da Deine Anlage vor dem 1.1.2024 in Betrieb ging, fällt die Anlage als Bestandsanlage noch nicht unter die Regelungen des §14a EnWG die für danach installierte Anlagen gelten. Also: Bei Dir gibts keine Drosselpflicht und auch keine Vergünstigungen nach Modul 1/2/3.

 

Du kannst aber mit Deiner Bestandsanlage freiwillig auf die Regelungen nach §14a EnWG umstellen. Dann würde Deine Anlage wie eine nach dem 1.1.2024 installierte Anlage behandelt. Also u.a. Drosselpflicht und Vergünstigungen nach Modul 1/2/3.

 

Wieviel Stromzähler Du hast und wann diese installiert wurden spielt für die Einstufung der WP (Bestandsanlage ja/nein) keine Rolle. Du kannst natürlich auch jetzt noch einen eigenen Stromzähler für die WP installieren lassen. Falls Du für die WP einen eigenen Vertrag möchtest. Doch damit bekommst Du dann mit einer Bestandsanlage dennoch nicht die Vergünstigungen von Modul 1/2/3.

 

Hallo @Dale 

 

herzlichen Dank für die Aufklärung, das hört sich für mich schlüssig an!

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