Hallo, hier ein Auszug aus der Beschreibung von Vattenfall: https://www.vattenfall.de/steuerbare-verbrauchseinrichtungen-14a-enwg Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben ist. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspreise der einzelnen Netzbetreiber ist die Pauschale jedoch unterschiedlich. Zum Beispiel beträgt im Jahr 2024 die Pauschale des Netzbetreibers in Hamburg 152,28 Euro (netto) pro Jahr und in Berlin 137,28 Euro (netto) pro Jahr. Das Modul 1 ist auch möglich, wenn kein eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist und über den Zähler auch der sonstige Hausstrom abgerechnet wird. In der Grundversorgung ist nur Modul 1 möglich. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird. Modul 2: Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem separaten Zähler zur Erfassung des Verbrauches der steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich. Es erfolgt im Modul 2 eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für das Netzentgelt. Das Modul 2 gilt nicht für die Grundversorgung, eine Reduzierung unter „Null“ ist rechnerisch nicht möglich. Dimmung ist außerdem erst ab Software 2440 möglich. Wie die Softwareversion ausgelesen wird, wurde hier schon mehrfach beschrieben.
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