Ich habe in einem geerbten Haus einen Ölheizkessel Vitola-u-et, der laut Kaminkehrer "auf Grund seines Baujahres" 1986 ausgetauscht werden muß. Die EnEV 2014 Par.10 sagt:
"Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden
und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr
betreiben."
Danach hängt die Austauschpflicht nicht direkt vom Baujahr, sondern von der Betriebsdauer ab. Ich habe keine Unterlagen darüber, wann der ursprüngliche Heizkessel (aus 1964) durch die Vitola-u-et ausgetauscht wurde, allerdings eine Aufstellung mehrer Rechnungen des lokalen Heizungsbauers aus 1997, von denen eine über einen Betrag von 6.900 DM geht. Da auch der Heizungsbauer keine Unterlagen zur betreffenden Rechnung mehr hat, ist meine Frage, bis wann Heizkessel Vitola-u-et mit Baujahr 1986 von Viessmann ausgeliefert wurden (speziell: der mit Seriennummer 7211 8780 3159), und ob der Betrag von 6.900 DM der einer Vitola-u-et gewesen sein könnte?
Es geht mir nur darum, die vom Schornsteinfeger gesetzte Frist zum Heizungsaustausch um ein bis drei Monate überziehen zu können (nicht bis 2027), da lokale Energieberater und Handwerksbetriebe momentan sehr ausgelastet sind.
Hallo,
da kannst du auch beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die wird normalerweise problemlos erteilt. Ich kann mir jetzt eher nicht vorstellen, dass der Kessel so lange gelagert wurde.
Gruß
Heizing
Hallo Zusammen,
das müsste doch schon ein Niedertemperatur sein, oder?
Was für eine Regelung hat der montiert ? Mit Außen Fühler?
Dann muss der gar nicht getauscht werden, auch wenn er jetzt über 30 Jahre ist.
VG Michael
Nö, der Vitola-u-et ist ein Konstantkessel, nicht zu verwechseln mit dem Vitola-uniferral 😉
Stimmt. Du hast recht 🙂