Ich habe in einem geerbten Haus einen Ölheizkessel Vitola-u-et, der laut Kaminkehrer "auf Grund seines Baujahres" 1986 ausgetauscht werden muß. Die EnEV 2014 Par.10 sagt: "Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben." Danach hängt die Austauschpflicht nicht direkt vom Baujahr, sondern von der Betriebsdauer ab. Ich habe keine Unterlagen darüber, wann der ursprüngliche Heizkessel (aus 1964) durch die Vitola-u-et ausgetauscht wurde, allerdings eine Aufstellung mehrer Rechnungen des lokalen Heizungsbauers aus 1997, von denen eine über einen Betrag von 6.900 DM geht. Da auch der Heizungsbauer keine Unterlagen zur betreffenden Rechnung mehr hat, ist meine Frage, bis wann Heizkessel Vitola-u-et mit Baujahr 1986 von Viessmann ausgeliefert wurden (speziell: der mit Seriennummer 7211 8780 3159), und ob der Betrag von 6.900 DM der einer Vitola-u-et gewesen sein könnte? Es geht mir nur darum, die vom Schornsteinfeger gesetzte Frist zum Heizungsaustausch um ein bis drei Monate überziehen zu können (nicht bis 2027), da lokale Energieberater und Handwerksbetriebe momentan sehr ausgelastet sind.
... Mehr anzeigen