Hallo Bodo,
Die Gewährleistungsbedingungen werden im Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem Heizungsfachbetrieb vereinbart.
Sollte es sich um die Erneuerung einer Bestandsanlage handeln, beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre. Handelt es sich um eine komplette Neuanlage (inkl. Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) gilt ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren. Hier sprechen wir von einem sogenannten großen Werksvertrag. Falls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, kannst du das nur gegenüber deinem Heizungsfachbetrieb. Dieser wiederum kann seine Gewährleistungsansprüche als unser Vertragspartner bei uns geltend machen.
Wir sind ständig bestrebt, alle Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Produkt und für einen störungsfreien Betrieb zu schaffen. Wie bei jedem technischen Gebrauchsgerät können auch wir nicht ausschließen, dass es an Bauteilen aufgrund der unterschiedlichsten Einflüsse zu einer Beanstandung kommt. Unter Umständen spielen auch Einflüsse eine Rolle, die wir als Hersteller weder kontrollieren noch verantworten können.
Dein Heizungsfachbetrieb hat die Möglichkeit unter Vorlage aller relevanten Rechnungsunterlagen einen Kulanzantrag zur Prüfung bei seiner zuständigen Verkaufsniederlassung zu stellen.
Beste Grüße °sr