Da die WB300 ja von 8-24 kW kalibriert, könnte aus meiner Sicht auch Punkt 3.5 von Anlage 1 zum §1 KÜO zutreffen.
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses hätte zur Folge, daß der Schornsteinfeger nur alle 3 Jahre ( statt sonst alle 2 Jahre) zur Überprüfung kommen muß.
Was gilt für eine WB3 BJ 2003 ?
Die angehängte Datei geht leider nicht bis 2003 zurück
Ist das Gerät als "Mit Brennwertnutzung" oder "ohne Brennwertnutzung" einzustufen ?
Herzlichen Dank vorab
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