Hallo!
ich vermiete eine Wohnung, wo eine VITODENS 100 inkl. Warmwasseraufbereitung verbaut ist. Die Erstinbetriebnahme erfolgte im Frühjahr 2017
Ich möchte natürlich gerne die Gasheizung gesetzlich richtig warten lassen und dazu würde ich gerne das Wartungsintervall wissen.
Soweit ich das weiter unten vom Gesetz aus Österreich herauslesen kann, wäre eine Überprüfung alle 2 Jahre notwendig oder?
Danke und liebe Grüße aus Österreich!
§ 11
Einfache Überprüfung
(1) Soweit für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke keine umfassende Überprüfung (§ 12) durchzuführen ist, sind diese binnen vier Wochen nach der Erstinbetriebnahme und danach wiederkehrend einer einfachen Überprüfung zu unterziehen. Eine wiederkehrende einfache Überprüfung hat zu erfolgen:
1. |
alle drei Jahre: bei Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW; |
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2. |
alle zwei Jahre: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit standardisierten biogenen oder fossilen Brennstoffen betrieben werden; |
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3. |
jährlich: |
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bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, |
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bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und |
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bei Blockheizkraftwerken. |