Hallo!
ich habe eine VITODENS 200-W im Einsatz und mich würde folgendes interessieren:
Ein Rauchfangkehrerbetrieb will bei mir eine jährliche Wartung durchführen, welche ca. 150€ kostet. Dieser Betrieb versucht jedes Jahr immer ein paar Monate früher zu kommen, um irgendwie das Intervall zu verkürzen.
-> Was ist das geringste notwendige Serviceintervall für die o.g. Gasheizung? Ist es tatsächlich jährlich?
Die Wohnung ist vermietet und diese Kosten muss natürlich ich tragen und ich würde gerne nur das gesetzliche Minimum erfüllen.
Laut Gesetz von Österreich sieht es wie folgt aus und ich denke, dass ich die Überprüfung nur alle 2 Jahre machen müsste, oder?
Danke und liebe Grüße aus Österreich!
§ 11
Einfache Überprüfung
(1) Soweit für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke keine umfassende Überprüfung (§ 12) durchzuführen ist, sind diese binnen vier Wochen nach der Erstinbetriebnahme und danach wiederkehrend einer einfachen Überprüfung zu unterziehen. Eine wiederkehrende einfache Überprüfung hat zu erfolgen:
1.
alle drei Jahre: bei Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW;
2.
alle zwei Jahre: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit standardisierten biogenen oder fossilen Brennstoffen betrieben werden;
3.
jährlich:
–
bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden,
–
bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und
–
bei Blockheizkraftwerken.
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