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Ich betreibe seit 08/96 eine ATOLA-RN ARN 17 Anlage, störungsfrei durch regelmäßige Wartung.
Fabr. Nr. 751828100471.
 
Meine Frage: Müsste diese Anlage lt. Gebäudeenergiegesetz, Paragraph 72, nach 30 Jahren stillgelegt werden?
 
Mit freundlichen Grüßen
 
H. Schäfers
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Das angehängte Dokument Viessmann Heizkessel älter 30Jahre.pdf hilft bei dieser Fragestellung.

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~~~~~ Meine Anlage: Rexola Biferral RN RBR18 ~ Trimatik-MC/B ~ HoriCell ~~~~~

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3 ANTWORTEN 3

Wenn der Kessel witterungsgeführt ist, muss er nicht nach 30 Jahren stillgelegt werden.

Nichtsdestotrotz sollte bei dem Alter schon über einen Austausch nachgedacht werden. Allein schon wegen der Ersatzteilllage.

Franky, vielen Dank. Aber mehr als die Ersatzteillage beunruhigt mich zur Zeit die kommende Gesetzeslage. Das bewog mich zu der Frage.

Das angehängte Dokument Viessmann Heizkessel älter 30Jahre.pdf hilft bei dieser Fragestellung.

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