Ich betreibe seit 08/96 eine ATOLA-RN ARN 17 Anlage, störungsfrei durch regelmäßige Wartung. Fabr. Nr. 751828100471. Meine Frage: Müsste diese Anlage lt. Gebäudeenergiegesetz, Paragraph 72, nach 30 Jahren stillgelegt werden? Mit freundlichen Grüßen H. Schäfers
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