abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

PT 2 - Wo werden geleistete kwh Wärme der Anlagenkomponenten ausgewiesen

Für die einkommensteuerrechtliche Betrachtung ist es notwendig, die Kosten und Investitionen der Anlage auf die Einzelkomponenten aufzuteilen. Dies geschieht üblicherweise nach geleistetem Strom im Verhältnis zur geleisteten Wärme der Komponenten ausgewiesen in kwh. Für Strom werden die Werte ausgewiesen, aber warum nicht für Wärme? Ich bin Kaufmann, kein Techniker.

20 ANTWORTEN 20

Hallo kwhoffmann,

im Energiecockpit der Vitovalor PT2 wird nur die thermische Leistung der Brennstoffzelle aufgezeigt. Zu berücksichtigen gilt, dass diese Werte als Abrechnungsgrundlage nicht verwendet werden können. Der betreffende Passus wird in der Bedienungsanleitung unter Energiecockpit > Energiesituation des Wärmeerzeugers dargestellt. Vielleicht kann dein Fachbetrieb evtl. Wärmemengenzähler bauseitig nachrüsten.

Beste Grüße °ro

Vielen Dank Robin,
ich werde das mit meinem Installateur aufnehmen. Er selber ist natürlich nicht auf die Idee gekommen, obwohl er mir die Anlage als unternehmerisches Konzept verkauft hat.
Wie kann man aber jetzt für die Vergangenheit, 2018, Annäherungswerte für die gelieferte und selbstverbrauchte Wärme in kwh ermitteln? Ist das ggf. aus dem Gasbezug des Brenners über Umrechnungsfaktoren und erfahrungsgemäße Verlustraten möglich? Einen groben Anhaltspunkt bräuchte ich schon, bevor das Finanzamt eigene Schätzungen vornimmt, die immer zu Lasten des Probanden gehen.
Schöne Grüße
Kurt

Hallo kwhoffmann,

den Gasverbrauch kann man in kWh umrechnen. Hierzu kann dir evtl. der unten stehende Link weiterhelfen. Als Faustformel gilt: ein Liter Heizöl oder ein Kubikmeter Gas entsprechen ca. 10 Kilowattstunden Wärme.

https://www.heizsparer.de/energie/gas/gasverbrauch-umrechnen

Beste Grüße °ro

Danke, aber das ist ja dann nur der Verbrauch in kwh. Das finde ich ja auch auf meiner Jahresabrechnung mit etwa einem Faktor 11,... Aber was resultiert daraus an Wärmemenge in kwh. Da gibt es ja mit Sicherheit auch bekannte Verlustraten. Ich habe eine Zahl von etwa 8% in Erinnerung, die ungenutzt durch den Schornstein gehen. Kann das stimmen?

Hallo kwhoffmann,

einen Wirkungsgrad, der sich auf das Gesamtgerät (Spitzenlastkessel und Brennstoffzelle) bezieht, gibt es nicht. Auf unserer Website unter Produktdetails werden verbrennungstechnisch zweierlei Wirkungs-/Nutzungsgrade aufgezeigt. Hierbei kann der Gesamtwirkungsgrad des Brennstoffzellenmoduls bis zu 92% (Hi) betragen. Der thermische Wirkungsgrad des Spitzenlastkessels dagegen bis zu 98% (Hs).

https://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/kraft-waerme-kopplung/mikro-kwk-brennstoffzelle/vitovalor.h...

Beste Grüße °ro

Sorry, aber den Menuepunkt Produktdetails finde ich leider nicht über diesen Link. Steht das im Datenblatt, oder wo finde ich die Wirkungsgrade? Für die Brennstoffzelle selber finde ich auf Seite 3 die 92%, aber für das Gas-Brennwertgerät mit 30,8 kw finde ich keinen Wirkungsgrad. Bitte noch einen Hinweis. Das muß ich ja nachweisen können. Nur 2 % Verlustrate erscheinen mir doch recht niedrig und nur im Optimum realisierbar. Was sind denn eher realistische Bandbreiten.

Mit nachweisbaren Leistungsdaten könnte ich auch das aufwendige Thema Wärmemengenzähler umgehen. Ist für die Vergangenheit ja ohnehin müßig.

Hallo kwhoffmann,

auf der Website stehen unter dem Bild der Vitovalor verschiedene Informationspunkte wie: Vorteile, GRÜNGAS-Zertifikate, Video, Funktionsweise und auch die Produktdetails findest du hier.

Unter Produktdetails findest du Angaben zum "Wirkungs-/Nutzungsgrad". Andere Werte stehen nicht zur Verfügung.

Beste Grüße °ro

Ok, Danke. Hab ich gefunden.
Aber ist es wirklich realistisch, dass der Brenner zu 98% vom Gasverbrauch in geleistete Wärmeenergie umsetzt? Erscheint mir sehr hoch.

Hallo kwhoffmann,

dieser Wirkungsgrad liegt bei max. 98% und bezieht sich auf den maximalen Brennwertnutzen. Das kann natürlich abweichen, d.h. weniger sein.

Beste Grüße °ro

Lieber Robin,
und genau hier hätte ich mir vom Hersteller schon ein paar brauchbare Hinweise gewünscht, die dazu beitragen, den zu versteuernden Wärmeanteil als Privatentnahme im Verhältnis zur Stromproduktion mit einem realistischen Durchschnittswert zu errechnen und nicht mit der verkaufsfördernden Maximal-Performance. Das wird kein echter Maßstab sein, aber mir liegt leider keine alternative belastbare Aussage vor.

Schade, dennoch schöne Grüße
Kurt

Ich stehe im Moment vor dem gleichen Problem. Im Werbeprospekt von Viessmann für Vitovalor 2 heisst es : „ integrierte Strom-, Gas- und Wärmemengenermittlung( zur Abrechnung der staatlichen Stromförderung und der Energiesteuer-Rückerstattung „. Nun muss ich feststellen, dass offensichtlich gerade keine Wärmemengenermittlung integriert ist. Da müsste doch wohl Viessmann die entsprechende Nachrüstung virnehmen und nicht ich über meinen örtlichen Fachbetrieb.

Das hatte ich im Werbeprospekt noch gar nicht entdeckt. Aber vermutlich wird man seitens Viessmann argumentieren: Ist technisch möglich, aber gehört nicht zur Grundausstattung? Das wäre dann wohl irreführende Werbung, oder? Könnte ich den link bitte bekommen, Matthias.
Wie äußert sich denn Viessmann dazu. Ist doch eine mehr als berechtigte Frage, oder?

Hier ist der Link zu Viessmann
https://www.viessmann.de/content/dam/vi-brands/DE/Produkte/Kraft-Waerme-Kopplung/Brennstoffzelle/Vit...

Die erste Reaktion der Viessmannvertretung war übrigens , dass ich ja einen Vertrag mit der Heizungsbaufirma und nicht mit Viessmann abgeschlossen habe. Naja ich werde da dran bleiben. So einfach kann es sich ja Viessmann wohl nicht machen.

Danke für den Hinweis. Im Angebot meines Installateurs war dieser Passus ebenso enthalten, insofern habe ich ihn jetzt gebeten, sich mit Viessmann zusammen zu setzen, um das Problem kundenfreundlich nachzurüsten.

Hallo Ihr beiden,

sicherlich besitzt die Vitovalor PT2 eine integrierte Strom-, Gas- und Wärmemengenermittlung. Doch vorab eine Klarstellung in punkto Darstellung, was die Wärmemengenermittlung angeht.

Bei dem Spitzenlastkessel unter Punkt "Historie Gasverbrauch" könnt Ihr den Gasverbrauch für Warmwasser und Heizung auslesen. Selbige Abfrage "Historie Gasverbrauch" gibt es auch bei der Brennstoffzelle. Nur hier wird nicht zwischen Warmwasser und Heizung differenziert. Der Heizwert von Erdgas liegt bei etwa 10 kWh/m³. D.h. über die Faustformel 1m³ Erdgas = 10 kWh könnt Ihr die thermische Wärmeenergie berechen. Also zusammengefasst kommt Ihr über den Gasverbrauch zur Wärmemenge. Egal was Ihr mit den Werten vorhabt, bitte berücksichtigt, dass das Energiecockpit lediglich der Visualisierung von bisherigen Energieflüssen dient. Eine verbindliche Abrechnungsgrundlage evtl. für Mietumlagen ist dadurch nicht gegeben. 

In dem Prospekt verweisen wir auf die Abrechnung der staatlichen Stromförderung und der Energiesteuer-Rückerstattung. Die ist durch die Strom- und Gasmengenermittlung gegeben. Also bitte hier nichts fehlinterpretieren.

@Matthias_G: Für die Berechnung der Energiesteuerrückerstattung kannst du den Online-Rechner nutzen. Das Formular 1103 entnimmst du dem angehängten Förder- und Antragsleitfaden.

Beste Grüße °ro

Hallo Robin,
Zunächst einmal Vielen Dank, dass Du Dich unseres Problems annnimmst. Mir ist schon bewusst, dass die durch das Gerät erzeugte Wärmemenge für den KWK-Zuschlag und die Energiesteuer-Rückerstattung völlig unerheblich ist. Insoweit macht die im Prospekt gemachte Aussage zu der integrierten Wärmemengenermittlung tatsächlich keinen Sinn. Aber ich habe mich bei dem Kauf des Gerätes natürlich darauf verlassen, dass ein Wärmemegenzähler im Gerät integriert ist. Ich benötige diese Daten zur Ermittlung des sogenannten Eigenverbrauchs sowohl für meine Umsatz- als auch Einkommensteuererklärung. Sollte also Viessmann die Zahlen aus dem Gerät auslesen können, würde mir sicherlich viel Ärger mit dem Finanzamt erspart bleiben. Alternativ bräuchte ich in jedem Fall belastbare Zahlen darüber, wieviel KWh Wärme aus 1 m3 Gas produziert werden. Ich benötige diese Zahlen sowohl für die Brennstoffzelle als auch für den Brenner. Natürlich würde das Finanzamt auch Schätzungen akzeptieren. Kann ich denn die von Dir genannte Richtgröße von 10 kWh /m3 sowohl für die Brennstoffzelle als auch für den Brenner anwenden? Ich bin ja kein Techniker. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es da einen Unterschied geben müsste. Schließlich wird bei der Brennstoffzelle ja auch noch Strom produziert.... . Gibt es eine Fundstelle für die Richtgröße?
Vielen Dank für Deine Hilfe .
Beste Grüße Matthias

Hallo Matthias_G,

das Thema hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Hier hatte ich die Anfrage an unser Produktmanagement weitergeleitet. Dabei kam raus, dass wir in punkto "Umsatz- und Einkommensteuererklärung" keine Beratung abgeben können. Die steuerliche Beratung kann gesetzlich nur von einem Steuerberater durchgeführt werden. Wenn du oder dein Steuerberater Unterstützung benötigst, kann eine Beratung durch unseren Viessmann Steuerservice durchführt werden. Wir arbeiten hierbei mit einem Dienstleister zusammen, der spezialisiert ist auf steuerliche Fragen rund um das Thema KWK Anlagen. Weitere Informationen kannst du dem Dateianhang entnehmen. Mehr kann ich an dieser Stelle nicht für dich tun. Wer auch immer den integrierten Wämemengenzähler mit verkauft hat, dieser ist nicht gegeben. Die relevanten Werte für Strom- und Gasverbrauch stehen, wie bereits geschrieben, zur Verfügung. Weitere Zahlenwerte oder Richtgrößen gibt es nicht. 

Beste Grüße °ro

Hallo Robin,
Es geht hier doch nicht um steuerliche Fragen, sondern lediglich um die Frage wieviel Wärme die Brennstoffzelle bzw. der Spitzenlastkessel produzieren.
Beste Grüße
Matthias

Dem kann ich mich nur anschließen. Die Finanzbehörden erwarten nach einschlägiger Meinung der Steuberater eine eindeutige Aussage zur Wärmeleistung der Komponenten der Gesamtanlage, weil die nur eine Privatentnahme darstellt und zu versteuern ist.
Mit welchen brauchbaren Muliplikatoren kann hier denn eine realistische Größe ermittelt werden, mit der auch den Anforderungen der Finanzbehörde Rechnung getragen werden kann? Hierbei handelt es sich um technisches Allgemeingut und um keine steuerliche Beratung. Sollen wir hier jahrelange Prozesse vor den Finanzgerichten führen, mit ungewissem Ausgang, wegen dieser seit Jahren bestehenden Vorgaben, denen der Hersteller nicht ausreichend kompetent gegenüber steht? Für mich unverständlich.

Hallo liebe PT2 User,

ich habe mich über das Produktmanagement nochmal rückversichert. Wir können keine steuerrechtlich verwendbaren Werte liefern. Einen entsprechenden Wärmemengenzähler können wir nicht nachrüsten oder anbieten. Je nach steuerlicher Einstufung des Kunden, ist ein Wärmemengenzähler auch nicht erforderlich. Daher können wir nur empfehlen, einen externen Wärmemengenzähler nachzurüsten, wenn dies das Finanzamt fordert. Der Steuerservice kann dort steuerrechtliche Hinweise und Ratschläge geben, um beim Finanzamt die richtigen Angaben anzugeben. Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht für euch tun.

Beste Grüße °ro