Hallo Robin, Zunächst einmal Vielen Dank, dass Du Dich unseres Problems annnimmst. Mir ist schon bewusst, dass die durch das Gerät erzeugte Wärmemenge für den KWK-Zuschlag und die Energiesteuer-Rückerstattung völlig unerheblich ist. Insoweit macht die im Prospekt gemachte Aussage zu der integrierten Wärmemengenermittlung tatsächlich keinen Sinn. Aber ich habe mich bei dem Kauf des Gerätes natürlich darauf verlassen, dass ein Wärmemegenzähler im Gerät integriert ist. Ich benötige diese Daten zur Ermittlung des sogenannten Eigenverbrauchs sowohl für meine Umsatz- als auch Einkommensteuererklärung. Sollte also Viessmann die Zahlen aus dem Gerät auslesen können, würde mir sicherlich viel Ärger mit dem Finanzamt erspart bleiben. Alternativ bräuchte ich in jedem Fall belastbare Zahlen darüber, wieviel KWh Wärme aus 1 m3 Gas produziert werden. Ich benötige diese Zahlen sowohl für die Brennstoffzelle als auch für den Brenner. Natürlich würde das Finanzamt auch Schätzungen akzeptieren. Kann ich denn die von Dir genannte Richtgröße von 10 kWh /m3 sowohl für die Brennstoffzelle als auch für den Brenner anwenden? Ich bin ja kein Techniker. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es da einen Unterschied geben müsste. Schließlich wird bei der Brennstoffzelle ja auch noch Strom produziert.... . Gibt es eine Fundstelle für die Richtgröße? Vielen Dank für Deine Hilfe . Beste Grüße Matthias
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