Hallo liebe PT2 User,
ich habe mich über das Produktmanagement nochmal rückversichert. Wir können keine steuerrechtlich verwendbaren Werte liefern. Einen entsprechenden Wärmemengenzähler können wir nicht nachrüsten oder anbieten. Je nach steuerlicher Einstufung des Kunden, ist ein Wärmemengenzähler auch nicht erforderlich. Daher können wir nur empfehlen, einen externen Wärmemengenzähler nachzurüsten, wenn dies das Finanzamt fordert. Der Steuerservice kann dort steuerrechtliche Hinweise und Ratschläge geben, um beim Finanzamt die richtigen Angaben anzugeben. Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht für euch tun.
Beste Grüße °ro
... Mehr anzeigen