Für die einkommensteuerrechtliche Betrachtung ist es notwendig, die Kosten und Investitionen der Anlage auf die Einzelkomponenten aufzuteilen. Dies geschieht üblicherweise nach geleistetem Strom im Verhältnis zur geleisteten Wärme der Komponenten ausgewiesen in kwh. Für Strom werden die Werte ausgewiesen, aber warum nicht für Wärme? Ich bin Kaufmann, kein Techniker.
Ich stehe im Moment vor dem gleichen Problem. Im Werbeprospekt von Viessmann für Vitovalor 2 heisst es : „ integrierte Strom-, Gas- und Wärmemengenermittlung( zur Abrechnung der staatlichen Stromförderung und der Energiesteuer-Rückerstattung „. Nun muss ich feststellen, dass offensichtlich gerade keine Wärmemengenermittlung integriert ist. Da müsste doch wohl Viessmann die entsprechende Nachrüstung virnehmen und nicht ich über meinen örtlichen Fachbetrieb.
Hallo Ihr beiden,
sicherlich besitzt die Vitovalor PT2 eine integrierte Strom-, Gas- und Wärmemengenermittlung. Doch vorab eine Klarstellung in punkto Darstellung, was die Wärmemengenermittlung angeht.
Bei dem Spitzenlastkessel unter Punkt "Historie Gasverbrauch" könnt Ihr den Gasverbrauch für Warmwasser und Heizung auslesen. Selbige Abfrage "Historie Gasverbrauch" gibt es auch bei der Brennstoffzelle. Nur hier wird nicht zwischen Warmwasser und Heizung differenziert. Der Heizwert von Erdgas liegt bei etwa 10 kWh/m³. D.h. über die Faustformel 1m³ Erdgas = 10 kWh könnt Ihr die thermische Wärmeenergie berechen. Also zusammengefasst kommt Ihr über den Gasverbrauch zur Wärmemenge. Egal was Ihr mit den Werten vorhabt, bitte berücksichtigt, dass das Energiecockpit lediglich der Visualisierung von bisherigen Energieflüssen dient. Eine verbindliche Abrechnungsgrundlage evtl. für Mietumlagen ist dadurch nicht gegeben.
In dem Prospekt verweisen wir auf die Abrechnung der staatlichen Stromförderung und der Energiesteuer-Rückerstattung. Die ist durch die Strom- und Gasmengenermittlung gegeben. Also bitte hier nichts fehlinterpretieren.
@Matthias_G: Für die Berechnung der Energiesteuerrückerstattung kannst du den Online-Rechner nutzen. Das Formular 1103 entnimmst du dem angehängten Förder- und Antragsleitfaden.
Beste Grüße °ro
Hallo Matthias_G,
das Thema hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Hier hatte ich die Anfrage an unser Produktmanagement weitergeleitet. Dabei kam raus, dass wir in punkto "Umsatz- und Einkommensteuererklärung" keine Beratung abgeben können. Die steuerliche Beratung kann gesetzlich nur von einem Steuerberater durchgeführt werden. Wenn du oder dein Steuerberater Unterstützung benötigst, kann eine Beratung durch unseren Viessmann Steuerservice durchführt werden. Wir arbeiten hierbei mit einem Dienstleister zusammen, der spezialisiert ist auf steuerliche Fragen rund um das Thema KWK Anlagen. Weitere Informationen kannst du dem Dateianhang entnehmen. Mehr kann ich an dieser Stelle nicht für dich tun. Wer auch immer den integrierten Wämemengenzähler mit verkauft hat, dieser ist nicht gegeben. Die relevanten Werte für Strom- und Gasverbrauch stehen, wie bereits geschrieben, zur Verfügung. Weitere Zahlenwerte oder Richtgrößen gibt es nicht.
Beste Grüße °ro
Hallo liebe PT2 User,
ich habe mich über das Produktmanagement nochmal rückversichert. Wir können keine steuerrechtlich verwendbaren Werte liefern. Einen entsprechenden Wärmemengenzähler können wir nicht nachrüsten oder anbieten. Je nach steuerlicher Einstufung des Kunden, ist ein Wärmemengenzähler auch nicht erforderlich. Daher können wir nur empfehlen, einen externen Wärmemengenzähler nachzurüsten, wenn dies das Finanzamt fordert. Der Steuerservice kann dort steuerrechtliche Hinweise und Ratschläge geben, um beim Finanzamt die richtigen Angaben anzugeben. Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht für euch tun.
Beste Grüße °ro