Liebes Customer Care Team,
nachdem meine Anlage seit 25.10.2024 (erneut !) mit C2F0 keinen Strom produziert habe ich nunmehr einen Termin zum Austausch der Brennstoffzelle erhalten - am 4.12. .. ist es immer noch so daß ein Angebot für eine Entschädigung auf Kulanzbasis nach erfolgter Reparatur ergeht oder muß ich mich da selbst drum kümmern ?
Viele Grüße
Olaf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Alles klar, das mache ich .. vielen Dank !
Hallo Olaf15732,
du meinst eine Entschädigung für den Stromertrag? Diese steht dir in deinem Fall zu. Ich kann in unserem System allerdings keine Vorgänge zu einem Austausch finden. Wenn hier die Kommunikation über den Fachbetrieb läuft, bitte ich dich an diesen zu wenden, er kann die Entschädigung für dich beantragen.
Hallo Patrick,
ich komme auf einen Austausch weil im Servicebericht (Fernwartung) vom 3.9. steht:
"Folgende Tätigkeiten sind auszuführen: Auftrag zum Austausch der Brennstoffzelle bereits angelegt."
Und da ich jetzt einen Wartungstermin zu meiner seit 25.10.2024 bestehenden Störung C2F0 bekommen habe dachte ich das wäre der Austausch. Wobei mir auch jeder andere Zaubertrick der Euch einfällt um die Anlage wieder zum Stromerzeugen zu bewegen recht ist ..
Viele Grüße
Olaf
Okay, jetzt verstehe ich es. Es geht um den Brennstoffzellenstack und nicht um das komplette Gerät. Ja, der Auftrag (201793830) dafür ist angelegt und der Termin für den 04.12.25 eingetragen. Bezüglich den Kosten für den entgangenen Stromertrag am besten noch mal den Techniker darauf hinweisen, dieser notiert es nach der Instandsetzung dann gleich im Bericht.