Hallo! Das Bild veranschaulicht die Problematik ziemlich genau: Z1 oder B: ist der Zähler vom Netzbetreiber Z2 oder E: ist der zweite Zähler vom Netzbetreiber, damit der Wärmepumpenstromtarif abgerechnet werden kann. Jetzt kommt es zu den Viessmann CAN-Bus Energiezählern: Einer ist in dem Schaubild (Position c) gezeigt. Den braucht man für die Vitocharge VX3 und er wird direkt mit der Vitocharge verbunden. Für die Nutzung der PV-Funktion der Wärmepumpe bei einer Vitocal 250 braucht man aber noch einen zweiten Can-Bus-Zähler, der direkt mit der Wärmepumpe verbunden wird - laut Flo von Viessmann - in der PV-Zuleitung. Das müsste also an der Stelle sein, an der die Sicherung B25A eingetragen ist. Hier die erste Frage: Stimmt das so? Die zweite Frage ist, ob das wirklich so sein muss? Nach meinem Verständnis müsste es doch reichen, wenn der erste CAN-Bus Zähler an Position c feststellt, dass Energie ins Netz eingespeist wird. Genau dann muss doch die Wärmepumpe die Solltemperaturerhöhng einschalten und die Leistung dieser so regeln, dass die Einspeisung nach Möglichkeit auf 0 zurückgeht. Wozu man den zweiten CAN-Bus Zähler braucht, ist also für mich nicht nachvollziehbar. Kann die Regelung nicht mit dem CAN-Bus Zähler an Position c erfolgen, so wie in diesem Absatz beschrieben? Tatsächlich ist es mir doch egal, wie viel Energie von der Sonne erzeugt, weil ja auch gleichzeitig der Backofen eingeschaltet sein kann, der sie Sonnenenergie z.B. direkt verbraucht. Ich will ja nur dann die Wärmepumpe einschalten, wenn ich Strom ins Netz einspeise und nicht wenn ich den Sonnenstrom schon sowieso selbst verbrauche... Ich hoffe hier auf eine Erklärung von Viessmann. Erstmal zum ersten Punkt und dann gerne auch zum zweiten Punkt. Dankeschön
... Mehr anzeigen