Ich bin ja kein Jurist, aber ein nicht gesetzeskonformes Werk abzuliefern, selbst wenn die EInhaltung des Gesetzes dem Eigentümer obliegt -- gilt dass denn noch als fachgerecht? Oder wurde fachgerechte Arbeit im Vertrag nicht zugesagt? Und darüber hinaus gibt da im GEG ja auch noch §96, nach dem der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, dem Eigentümer eine Erklärung auszustellen, die bescheinigt, dass das Werk genau den Vorschriften des GEG entspricht. Ich würde an deiner Stelle vielleicht mal bei einer Verbraucherzentrale nachfragen, und dann noch einmal auf den HB zugehen ... LG, Sebastian
... Mehr anzeigen