Naja, wenn der Servicevertrag jegliche Arbeiten an der Anlage verbietet, dann VM. AGB/Kleingedrucktes besorgen, für den Rest gibt es Rechtsanwälte. Allerdings müsste man dann schon beweisen dass man VM den Stromausfall telefonisch, oder per Mail mit geteilt hat damit seitens VM im Rahmen des Servicevertrages handeln kann. Vorausgesetzt, jegliches DIY an der Anlage ist tatsächlich explizit untersagt.
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