Hallo, also wenn die Regelung nur einen Kesselregeler und keine Heizkurveneinstellung hat, wird er auf jeden Fall angehoben betrieben, also kein Niedertemperaturkessel. Eine Hintertüre wäre noch folgende Regelung: Weiterhin gibt es Ausnahmen bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten [...] erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." Die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer beträgt zwei Jahre Hängt eben davon ab, wann das Haus gekauft wurde. Es wäre aber sicherlich sinvoll, die Anlage zu erneuern. Würde mal beim Gasversorger anfragen, ob die Möglichkeit eines Gasanschlusses besteht. Ein Top-Gasbrennwertkessel wäre der VItocrossal. http://www.viessmann.de/de/ein-_zweifamilienhaus/produkte/gas-brennwertkessel/vitocrossal_300.html Gruß Heizing
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