Hallo chippie, ich weiß Steuerthemen und Gesetzestext sind nicht einfach zu verstehen und wenn man sowas liest, "BHKW: Stromsteuer nach §9 StromStG Von der Stromsteuer befreit sind Betreiber von BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 MW. Es wird nur der Strom berücksichtigt, der selbst verbraucht wird. Diese Regelung für die BHKW Stromsteuer bezieht auch Strom ein, der von Dritten innerhalb des Objekts genutzt wird." dann kann man schon zu der Überzeugung kommen, dass man was versäumt hat. Aber deshalb habe ich Dir den Link geschickt und gedacht, dass es für Dich klarer wird. Nachfolgend nochmal die relevanten Auszüge daraus. "Entstehung und Schuldner der Stromsteuer Grundsätzlich entsteht die Stromsteuer immer dann, wenn Strom dem Leitungsnetz zum Verbrauch entnommen wird und die sich daran anschließende Verwendung nicht von der Steuer befreit ist. Steuerschuldner wird in der Regel der Versorger oder Eigenerzeuger, in bestimmten Fällen aber auch der Letztverbraucher." "Wann entsteht die Stromsteuer beim Eigenerzeuger? Im Stromsteuerrecht gilt Ihr Unternehmen dann als Eigenerzeuger, wenn es Strom zum eigenen Verbrauch selbst erzeugt (§ 2 Nr. 2 StromStG). Die Steuer entsteht beim Eigenerzeuger durch die Entnahme des selbst erzeugten Stroms zum Verbrauch. Es sei denn, es handelt sich um eine steuerbefreite Verwendung. Steuerschuldner ist der Eigenerzeuger (§ 5 Abs. 1, 2 StromStG)." "Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienten KWK-Anlagen (Anlagen bis zu 2 MW) Der in einer solchen Anlage erzeugte Strom ist dann steuerfrei, wenn er im "räumlichen Zusammenhang zu der Anlage" entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an einen Letztverbraucher geleistet wird, der wiederum den Strom "im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage" entnimmt." Ich gehe davon aus, dass Du für Deinen selbst verbrauchten Strom, wie ich auch, keine Stromsteuer bezahlst. Für Steuern die man nicht bezahlt, gibt es auch keine Entlastung. Für eine Entlastung von der Stromsteuer für Deinen vom Netzbetreiber bezogenen Strom, nur weil Du ein PA2-Besitzer bist, gibt es keine gesetzliche Grundlage. @chippie schrieb: ich weiß nicht, ob ich Stromsteuer bezahle. Wenn Du nicht weißt, ob Du Stromsteuer für Deinen selbst erzeugten Strom bezahlts, warum suchst Du dann nach Entlastung bzw. stelle erst mal fest ob Du überhaupt bezahlst. Danach kann man dann nach dem Entlastungstatbestand suchen. @chippie schrieb: Meines Wissens nach zahlen wir die alle!? Ja, das ist richtig, aber auf den Strom den alle aus dem Netz beziehen gibt es für die meisten keine Befreiung von der Stromsteuer. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich rüberbringen. Gruß Loule
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