Hallo allerseits.
Ich bitte um die Bestätigung folgender Angaben für meine WP-Kaskade (Seite an Seite, Mittenabstand 750 mm) auf dem gepflasterten Hof eines Mehrfamilienhaus in BW:
Der notwendige Schutzbereich meiner beiden WP beträgt mindestens:
- 1 m zur Grundstücksgrenze, egal ob zum Nachbarn oder zur Straße
- 1 m zur öffentlichen Gehwegen (in der Planungsanleitung vie-pa-z022164 steht auf Seite 122 “Min. 3 m Abstand zu Gehwegen“?)
- 1 m zu gekennzeichneten Autostellplätzen auf dem eigenen Grundstück
- 1 m zu Wallboxen auf dem eigenen Grundstück (irgendwelche Einschränkungen durch das Ladekabel?)
Ich bedanke mich für eine offizielle Antwort, die im Idealfall nur kurz lautet: “Alles richtig!“.
Es kann vor der Wärmepumpe zu Vereisungen kommen und deswegen sollst du 3m Abstand zu öffentlichen Gehwegen lassen, weil wenn dort jmd. ausrutscht wegen deiner Vereisung, hast du ein Problem.
Bei den 1m Abständen geht es zum Teil, das dort keine Gegenstände verbaut sein dürfen, die ein Funken erzeugen könnten und dann das Propan entzünden könnten. (Wallbox, Steckdose, Licht,..)
Danke Stefan für deinen Hinweis.
Wenn ich deine Antwort zu dem 3-m-Abstsand zum Gehweg richtig verstehe,
- sind die 3 m nur eine Empfehlung und keine zwingende Vorgabe,
- handelt es sich “nur“ um ein Boden-Vereisungsrisiko, nicht aber um ein relevanteres Ex-Schutz-Risiko,
- und die anderen 1-m-Vorgaben sind zwingend und beziehen sich auf den Ex-Schutz.
Das Problem der Boden-Vereisung vor der WP war mir bislang nicht so bewusst. Aber das kann ja nur die Ausblasseite der WP betreffen und nicht deren drei anderen Seiten. Und wenn dieser Bereich innerhalb meines Grundstücks liegt, kann ich das gut hinnehmen.
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