Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Anforderungen an Hybridanlagen gemäß GEG § 71h.
In einem Projekt soll eine Luft/Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage von Carrier) mit einem Gasbrennwertgerät kombiniert werden. Ziel ist es, die Anlage als Hybridanlage im Sinne des GEG § 71h einzustufen.
Gibt es eine Möglichkeit, die Carrier-Klimageräte mit dem Viessmann Gasbrennwertgerät so zu vernetzen, dass die im GEG § 71h (1) geforderte gemeinsame, fernansprechbare Steuerung erfüllt wird?
Falls ja: Welche Schnittstellen oder Systeme werden hierfür benötigt?
Vielen Dank vorab für eure Informationen.
VG
Andreas
Hallo A_Lenk1,
diesbezüglich ist keine externe Anforderung möglich.
Viele Grüße
Flo
Hi Andreas,
kontaktiere Carsten Herbert
https://energiesparkommissar.de/kommissar/
er hat schon ein paar Videos über diese Konstellation gemacht.
Frage ihn ob er das schon mal so durchbekommen hat und welche übergeordnete Regelung er dafür verwendet hat. Oder er kennt einen andere Energieberater der das beantragt hat.
die Carrier-Klimageräte müssen eine Netzdienlichkeit-Schnittstelle haben um förderfähig zu sein.
Ein Viessmann Brennwertgerät kann per Schaltkontakt unter der Bivalenz Temperatur einfach gesperrt werden.
Danke für den Hinweis!
Ich werde mich bei ihm erkundigen.
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