Guten Abend,
ich habe den Beitrag zur Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe vom 31.05.2017 gelesen.
In unserem Neubau, Zweifamilienhaus, von 2021 ist eine Wärmemengenzählung für die Heizung, aber nicht für Warmwasserbereitung vorhanden. Für Warmwasser gibt es für jede Wohnung einen Warmwasserzähler.
Wie kann ich nun für jede Wohnung eine faire Heizkostenabrechnung erstellen?
Fehlt der Einbau einer Wärmemengenzählung für die Warmwasserbereitung?
Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe mit besten Grüßen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Anna66,
wenn nur die Heizkreisseite gezählt wird, wird auch noch ein Zähler für die Warmwasserseite benötigt.
Viele Grüße
Flo
Hallo Anna66,
wenn nur die Heizkreisseite gezählt wird, wird auch noch ein Zähler für die Warmwasserseite benötigt.
Viele Grüße
Flo
Es erleichtert auf jeden Fall die Abrechnung ungemein, wenn ein zweiter Wärmemengenzähler installiert wird.
Für dieses eine Mal könnte man die 70/30-Regelung ansetzen.(70% Heizung/30% WW). Dazu muss allerdings der Gesamtverbrauch bekannt sein.
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