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Anmeldung einer WP beim Netzbetreiber Pflicht?

Hallo zusammen,

 

seit Ende September werkelt eine 10kW Vitocal 250A vor unserem Haus. Durch den Youtube Algorithmus bin ich vergangene Woche über ein Video gestolpert, in dem gesagt wurde, dass alle WP seit 2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden müssten.

 

Ich habe daraufhin den Heizungsbauer und anschließend den von ihm mit beauftragten Elektriker angerufen und beide haben die Anmeldepflicht mit der Begründung verneint, die WP würde weniger als 4kW Leistung aufnehmen. Auf den Einwand, der Heizstab hätte mehr Leistung kam zurück, der würde nur kurzzeitig unterstützen.

 

Was ist denn nun richtig?

Bei uns läuft die WP ganz klassisch über den Haushaltsstrom, d.h. kein WP-Stromtarif und dementsprechend auch kein 2. Zähler.

2 ANTWORTEN 2

Hallo,

 

das ging auch schon vor dem 1.Jan 2024 aus den Netzanschluss Bedingungen deines EVU hervor.

 

Bei der Vitocal 250A muss auch der 9 kW Heizstab mit angeschlossen werden .

Deswegen fällt sie in die neue Regelung.

 

Außer du hast zusätzlich einen fossilen Wäremerzeuger, dann braucht man den Heizstab nicht.

Du kannst nach Anmeldung der Wärmepumpe künftig auch die Vorteile des §14a nutzen. Such danach einfach mal auf YouTube, da wird es erklärt….

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