Guten Abend Community,
ich habe eine Frage zu unserer Heizungsanlage und der aktuellen Energieeinsparverordnung. Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und nun besitzen wir (meine Mutter und Ich) das Grundstück/Haus in Erbengemeinschaft. Es ist eine Zentralheizung verbaut, bestehend aus: Ölkessel Vitola-bifferal und einem Viessmann-Unit Brenner. Außerdem ein Festbrennstoffkessel (Holz) Mono mit 24kW. Eine Viessmann Tetramatik ist angebracht. Baujahr der Anlage beträgt 1984.
Nun stehen wir vor der Frage, ob hier ein Austausch notwendig ist? Mir ist bekannt, dass eine Erneuerung ein sinnvoller Schritt ist, allerdings sind die finanziellen Mittel momentan beschränkt.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
wassermann97 / Michael
Pflicht ist der Austausch nicht.
Aber: Bei deutlich über 30 Jahren kann täglich der kleine Super GAU eintreten.
Demnach ist ein Austausch absolut notwendig - bevor unbedingt notwendige Reparaturen die letzen Geldreserven vernichten.
Den Holzkessel müsste eigentlich der Kaminkehrer seit Jahren bemängeln- wegen fehlendem Pufferspeicher .
Zur finanziellen Situation: Gibts aktuell noch eine laufende Lebensversicherung ?