Hallo liebes Viessmann Team,
ich habe eine (spitzfindige) Frage, wie genau die "jährliche Wartung" in den Garantiebestimmungen der 5 Jahres Garantie zu interpretieren ist.
Ich sehe zwei Interpretationsmöglichkeiten:
1. Interpretationsmöglichkeit:
Zwischen dem Inbetriebnahmedatum und der ersten Wartung bzw. zwischen den jeweils folgenden Wartungsterminen dürfen maximal 365 Tage Zeit vergehen.
Beispiel: Inbetriebnahme am 31.01.18. Erste Wartung geplant für den 30.01.19. Fachbetrieb versäumt den Termin (z.B. Krankheit) und kommt erst am 05.02.19.
Folge: Garantiebestimmungen wurden verletzt.
2. Interpretationsmöglichkeit:
Im jedem Kalenderjahr nach Inbetriebnahme muss mindestens eine Wartung stattgefunden haben. Beispiel Inbetriebnahme im Aug 2018. Erste Wartung im Jan 2019, zweite Wartung im Dez 2020. Zwischen den beiden Wartungsterminen sind fast zwei Jahre vergangen, die Garantiebestimnnungen wären aber erfüllt.
Welche der beiden Varianten ist richtig (oder sind beide falsch)?
Viele Grüße
viess_seb