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Viessmann Rexola-biferral (Stadtgasausführung)11-29kW(seit 02.12.1991 in Betrieb) 30Jahre Austausch?

Hallo liebe Community,

 

wir stehen aktuell vor der käuflichen Übernahme eines Wohnhauses und daher stellt sich eine wichtige Frage bezgl. der Paragraph 10 der Energieeinsparverordnung. Unsere Heizungsanlage Viessmann Rexola-biferral (Stadtgasausführung) 11 bis 29 kW wurde am 02.12.1991 in Betrieb genommen und seither gewartet. Daher wollte ich mich erkundigen, ob unsere Anlage von diesem Gesetz betroffen wäre und hier kurz- bis mittelfristig ein Austausch erfolgen müsste? Den Unterlagen konnte ich leider nicht entnehmen, ob es sich um  einen Heizkessel handelt, der bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist und somit von Paragraph 10 ausgenommen ist.
Es würde uns daher sehr helfen, wenn Sie uns hierzu eine Auskunft erteilen könnten.
 
Beste Grüße
5 ANTWORTEN 5

Da der Biferal keine Sockeltemperatur benötigt und somit komplett absenken kann, fällt dieser noch nicht unter die Austauschpflicht. Welche Regelung hat der Kessel ?

Allerdings wird es schwerer werden, eventuell benötigte Ersatzteile aufzutreiben.

Hallo Franky,

haben Sie vielen Dank für die Antwort. Die Regelung erfolgt über eine Viessmann Trimatik-MC, sofern dies gemeint ist. Ich bin leider in der Sache ein absoluter Laie.

Und ich nehme weiterhin an, dass auch ein Aussentemperatursensor verbaut ist. Die Anlage also witterungsgeführt ist ?

Ja, korrekt. Es ist ein Außentemperatursensor an der Fassade angebracht.

Dann ist er noch nicht austauschpflichtig.
Aber wie gesagt, die Ersatzteillage wird auf keinen Fall besser.