Hallo liebe Community,
wir stehen aktuell vor der käuflichen Übernahme eines Wohnhauses und daher stellt sich eine wichtige Frage bezgl. der Paragraph 10 der Energieeinsparverordnung. Unsere Heizungsanlage Viessmann Rexola-biferral (Stadtgasausführung) 11 bis 29 kW wurde am 02.12.1991 in Betrieb genommen und seither gewartet. Daher wollte ich mich erkundigen, ob unsere Anlage von diesem Gesetz betroffen wäre und hier kurz- bis mittelfristig ein Austausch erfolgen müsste? Den Unterlagen konnte ich leider nicht entnehmen, ob es sich um einen Heizkessel handelt, der bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist und somit von Paragraph 10 ausgenommen ist.
Es würde uns daher sehr helfen, wenn Sie uns hierzu eine Auskunft erteilen könnten.
Beste Grüße
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