Hallo Community
In unserem 30 Parteien Mehrfamilienhaus befindet sich ein Gemeinschaftsraum, in dem eine Festwertregelstation für die Fußbodenheizung eingesetzt wurde und der Energieverbrauch von einem Techem Wärmemengenzähler erfasst wird. (Bild 1)
Fehlerbeschreibung
Um das Heizungswasser in die Festwertregelstation einfließen zu lassen, wird die Heizung mittels Schalter eingeschaltet. Das elektrische Absperrventil wird hierdurch bestromt und öffnet die Vorlaufleitung aus dem Heizungskeller. Zeitgleich wird die Wilo Pumpe zur Mischwassererzeugung eingeschaltet, die sich zwischen der Vorlauf- und Rücklaufleitung befindet. (Bild 2)
In diesem Zustand (= alle Fußbodenkreisläufe sind noch geschlossen) wird vom Wärmemengenzähler eine stetige Heißwasser Durchflußmenge von ca. 628 l/h erfasst. Da jedoch die Vorlauftemperatur T1 fast gleich ist mit der Rücklauftemperatur T2, stellt sich kein Wärmeverbrauch = Delta T (0,09 k) ein, wodurch der Wärmemengenzähler einen Energieverbrauch mit 0,0 kW ausweist. (Bild 3)
Wenn nun alle Fußbodenkreisläufe geöffnet werden, ergibt sich zwischen der Vorlauftemperatur T1 und der Rücklauftemperatur T2 ein Wärmeverbrauch = Delta T = 11,95 k der von dem Wärmemengenzähler nun erfasst wird. (Bild 4)
Die Durchflußmenge aller geöffneten Fußbodenkreisläufe (rechnerisch 55 l/h) wird nun mit der stetigen Durchflußmenge von 628 l/h als Geamtdurchflußmenge = 683 l/h vom Wärmemengenzähler erfasst, und mit dem Wärmeverbrauch = Delta T (11,95 k) als Gesamtenergieverbrauch = 9,4 kW umgerechnet, obwohl die 620 l/h nicht durch die Fußbodenkreisläufe geflossen sind. (Bild 5)
Die Bilder wurden hier hinterlegt
Meine Frage wäre:
Ist die im Bild dargestellte Montageposition des Wärmemengenzählers korrekt?
Falls nein, wie wird der tatsächliche = korrekte Heizkostenverbrauch für eine Heizkostenabrechnung an einer Festwertregelstation ermittelt.
Vergleich:
Gemeinschaftsraum 84 m³ (Festwertregelstation Bild 1)
= Gesamtdurchfluß 683 l/h, Verbrauch 9,4 kW = 112 W/m²
Eine Wohnung mit 68 m³ (KaMo Versorgungsstation Bild 6)
= Gesamtdurchfluß 70 l/h, Verbrauch 2,0 kW, = 29 W/m²
Mit freundlichen Grüßen
Werner
Ja, dann braucht man doch gar keinen Zähler im Gemeinschaftsraum. Das verteilt sich dann automatisch, so wie die Rohrwärmeverluste auch.
Gruß
Heizing
Hallo @Heizing
Sorry wegen der langen Ruhephase, jedoch kam erst am 04.12.2019 wieder Leben in das ganze Geschehen.
Unser Vermieter hat sich erweichen lassen, und eine neutrale Prüfung der Versorgungsstation und der Einbauposition des Wärmemengenzählers (WMZ) durchführen lassen. Fazit: Die Einbauposition des WMZ ist nicht korrekt und muß geändert werden. Alternativ kann auch der WMZ gänzlich ausgebaut werden, wie von dir im vorherigen Beitrag schon benannt, was aber dem Rechnungswesen des Vermieters nicht gefällt.
Der Vermieter hatte in Folge seinen Heizungsfachbetrieb beauftragt, den WMZ gemäß der Expertise, zu versetzen.
Am 05.12.2019 erfolgte dann auch der Umbau durch den Heizungsfachbetrieb, leider jedoch erneut fehlerhaft. Nach meiner sofortigen Reklamation am 06.12.2019, wissen alle Beteiligten das die Heizkostenerfassung nach wie vor nicht korrekt ist, und ein wiederholter Umbau erforderlich ist. Was mich an der Sache aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass man als Mieter selbst keine Möglichkeit hat, z. B. eine neutrale Prüfung selbst zu beauftragen, um zumindest den Vermieter fachbezogen unter Druck zu setzen.
Der Vermieter sah, trotz meiner vorherigen Informationen/Reklamationen, keinen Handlungsbedarf, da die Heizkosten für den Gemeinschaftsraum, verteilt auf alle Mietparteien, für den einzelnen Mieter relativ gering ausgefallen waren. Das dies aber nur daran lag, dass drei Mieter die Heizungsnutzung unterjährig freiwillig ständig überwacht hatten, hatte der Vermieter vollkommen außer acht gelassen. Ich mußte zusätzlich im Monat 10.2019 tatsächlich noch meine Betriebskostenabrechnung offiziell reklamieren, damit wieder Bewegung in die Sache kam.
Seit meiner ersten Reklamation im Monat 08.2018, sind zwischenzeitlich 16 Monate vergangen, und mein Glaube an das handwerkliche Können eines Fachbetriebes, ist zwischenzeitlich vollkommen zerstört. Da ich nicht Eigner der Anlage bin, ist mir auch hier der Kontakt zur Handwerkskammer verwehrt, um über die getätigte Handwerksleistung entsprechend berichten zu können, oder eine fachliche Prüfung zu veranlassen.
Ich habe die zugehörigen Bilddokumente wieder in meiner Cloud abgelegt
https://c.web.de/@337518472550423013/nroVMnkPTA2OoUgW5_nscA
Bild 1 = Originalbild vom Einbauzustand der Festwertregelstation vor dem 04.12.2019
Bild 2 = Skizzierung zum erforderlichen Umbau, gemäß externer Prüfung (04.12.2019)
Bild 3 = Bildmontage zum erforderlichen Umbau, gemäß externer Prüfung (04.12.2019)
Bild 4 = Skizzierung zum tatsächlich durchgeführten Umbau, durch den Fachbetrieb am 05.12.2019
Bild 5 = Originalbild zum tatsächlich durchgeführten Umbau, durch den Fachbetrieb am 05.12.2019
Bild 7 = Somit aktuell: Ständiger Bypass-Volumenstrom von ca. 315 l/h (Fußbodenkreisläufe sind geschlossen)
Bild 8 = Somit aktuell: Gesamter Volumenstrom (Bypass 315 l/h + Fußbodenkreisläufe geöffnet 124 l/h) = 439 l/h
Gruß
Werner
Also ich halte den neuen Einbau auch für falsch, rate aber immer noch dazu, das Problem mit dem Bypass zu lösen. Mit der geplanten Einbauposition wird zwar die Messung besser, ihr zerstört durch RL-Erhöhung aber immer noch den Brennwerteffekt.
Warum das Rechnungswesen des Vermieters nicht ohne WMZ arbeiten will, verstehe ich nicht. Das wäre nur sinnvoll, wenn es z.B. Gewerbeeinheiten gebe, die den Trockenraum nicht nutzen. Es ist üblich und richtig, z.B. Heizkörper in Treppenhäusern nicht mit Messausrüstung zu erfassen. Das geht dann automatisch, ohne dass etwas gerechnet werden muss, durch die relative Verteilung der Heizkosten zu Lasten aller. Das müsste man nur dem Vermieter richtig erklären. Es würden auch Kosten gespart, da der teure WMZ und die Ablese-und Abrechnungskosten entfallen.
Freut mich, dass alles geklappt, hat, das ist die einfachste und kostengünstigste Lösung.
Wünsche dir auch alles Gute.
Gruß
Heizing