Guten Tag, ich bin aktuell beim Verkauf meiner DHH. Meine Interessenten sind wegen des noch aktiven GEG und der Austauschpflicht für Gasheizung Ü30 Jahre sehr verunsichert. Bevor ich mich an den Bezirksschornsteinfegermeister wende, hier meine Frage:
Kann mir jemand unverbindlich einschätzen, ob folgende Anlage als Niedertemperaturkessel definiert ist und von der GEG-Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel ausgenommen ist?
- Edelstahlkessel, Vollautomat, 18 - 13kW, Baujahr 1990
- Bauartkennzeichen: 02-223-333
- Herstellernummer:7250789
- Trimatic-P mit Aussenwandsensor Nordseitig und Zeitschaltuhr
Vielen Dank
Der Kessel ist ein Niedertemperaturkessel und darf mit dem Aussensensor solange betrieben werden,bis die Ersatzteile ausgehen.:-)
Es sei denn,die Regierung legt mal ( wieder) was anderes fest.