Hallo zusammen,
trotz langer Suche werde ich leider nicht fündig... Ich hoffe, ihr könnt mir helfen?
Für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom gibt es die Möglichkeit, sich von der Stromsteuer befreien zu lassen? Dies ist wohl in §9 StromStG geregelt. Soweit komme ich ja noch. Allerdings finde ich nur Anträge beim Zoll, welche sich auf §9a oder §9b beziehen. Wie beantrage ich die entsprechende Stromsteuerbefreiung für meine PA2?
Vielen Dank für eure Hilfe vorab.
Beste Grüße
chippie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo chippie,
ich weiß Steuerthemen und Gesetzestext sind nicht einfach zu verstehen und wenn man sowas liest,
"BHKW: Stromsteuer nach §9 StromStG
Von der Stromsteuer befreit sind Betreiber von BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 MW. Es wird nur der Strom berücksichtigt, der selbst verbraucht wird. Diese Regelung für die BHKW Stromsteuer bezieht auch Strom ein, der von Dritten innerhalb des Objekts genutzt wird."
dann kann man schon zu der Überzeugung kommen, dass man was versäumt hat.
Aber deshalb habe ich Dir den Link geschickt und gedacht, dass es für Dich klarer wird. Nachfolgend nochmal die relevanten Auszüge daraus.
"Entstehung und Schuldner der Stromsteuer
Grundsätzlich entsteht die Stromsteuer immer dann, wenn Strom dem Leitungsnetz zum Verbrauch entnommen wird und die sich daran anschließende Verwendung nicht von der Steuer befreit ist. Steuerschuldner wird in der Regel der Versorger oder Eigenerzeuger, in bestimmten Fällen aber auch der Letztverbraucher."
"Wann entsteht die Stromsteuer beim Eigenerzeuger?
Im Stromsteuerrecht gilt Ihr Unternehmen dann als Eigenerzeuger, wenn es Strom zum eigenen Verbrauch selbst erzeugt (§ 2 Nr. 2 StromStG).
Die Steuer entsteht beim Eigenerzeuger durch die Entnahme des selbst erzeugten Stroms zum Verbrauch. Es sei denn, es handelt sich um eine steuerbefreite Verwendung. Steuerschuldner ist der Eigenerzeuger (§ 5 Abs. 1, 2 StromStG)."
"Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienten KWK-Anlagen (Anlagen bis zu 2 MW)
Der in einer solchen Anlage erzeugte Strom ist dann steuerfrei, wenn er im "räumlichen Zusammenhang zu der Anlage"
Ich gehe davon aus, dass Du für Deinen selbst verbrauchten Strom, wie ich auch, keine Stromsteuer bezahlst. Für Steuern die man nicht bezahlt, gibt es auch keine Entlastung. Für eine Entlastung von der Stromsteuer für Deinen vom Netzbetreiber bezogenen Strom, nur weil Du ein PA2-Besitzer bist, gibt es keine gesetzliche Grundlage.
@chippie schrieb:ich weiß nicht, ob ich Stromsteuer bezahle.
Wenn Du nicht weißt, ob Du Stromsteuer für Deinen selbst erzeugten Strom bezahlts, warum suchst Du dann nach Entlastung bzw. stelle erst mal fest ob Du überhaupt bezahlst. Danach kann man dann nach dem
Entlastungstatbestand suchen.
@chippie schrieb:Meines Wissens nach zahlen wir die alle!?
Ja, das ist richtig, aber auf den Strom den alle aus dem Netz beziehen gibt es für die meisten keine Befreiung von der Stromsteuer.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich rüberbringen.
Gruß
Loule
Hallo
ist hier schon etliche male erklärt worden, auch von mir. suchen!
es gibt ein formular auf der hp, aber abeim ersten mal bekommt eine nummer vom zollamt,
braucht auch die gasrechnung des vergangenen jahres, wenn als erst im febr. die abrechnung kommt
kann man auch ert nach den febr. stellen.
ist das formular, füre 21 also dürfte es auch 1103 sein
1103 Energiesteueranmeldung -Erdgas- (02/2021)
gruss gerd
Hallo Gerd,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Den Beitrag kenne ich 🙂 Mir geht es aber nicht um die Energiesteuer für das eingesetzte Erdgas (0,55 Cent/kWh), sondern um die Rückerstattung der Stromsteuer nach §9 StromStG (2,05 Cent/kWh) für den eigenverbrauchten Strom. Hast Du diesbezüglich vielleicht auch einen Tipp?
Danke vorab & viele Grüße
chippie
Hallo chippie
Du meinst Netzentgelte oder ?
üblicher weise bei den örtlichen Stadt werken.
(meine anfrage vor 2 Jahren bei den Stadtwerken)
Wie fällt die Vergütung , für vermiedene Netznutzungsentgelte aus ? und wo muss ich den melden?
Wir sind berechtigt Ihnen den Börsenpreis (6,027 ct/kWh) auszubezahlen und die vermiedenen Netzentgelte (0,65 ct/kWh). Eine Förderung gibt es in Ihrem Fall nicht, da uns kein BAFA-Bescheid vorliegt.
ich habe ja eine Kfw Förderung bekommen. deswegen das mit der Bafa.
mehr weiss ich nicht , falls es noch was gibt habe ich es auch versäumt.
gruss gerd
Hallo Chippie,
zahlst Du den Stromsteuer für die erzeugte elektrische Energie?
Gruß
Loule
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich Stromsteuer bezahle. Meines Wissens nach zahlen wir die alle!? Im Anhang füge ich mal die Texte bei, die mich überhaupt zu dem Thema angeregt haben. Leider ist dort nirgendwo ein Datum zu finden.
Viele Grüße
chippie
Hallo chippie,
ich weiß Steuerthemen und Gesetzestext sind nicht einfach zu verstehen und wenn man sowas liest,
"BHKW: Stromsteuer nach §9 StromStG
Von der Stromsteuer befreit sind Betreiber von BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 MW. Es wird nur der Strom berücksichtigt, der selbst verbraucht wird. Diese Regelung für die BHKW Stromsteuer bezieht auch Strom ein, der von Dritten innerhalb des Objekts genutzt wird."
dann kann man schon zu der Überzeugung kommen, dass man was versäumt hat.
Aber deshalb habe ich Dir den Link geschickt und gedacht, dass es für Dich klarer wird. Nachfolgend nochmal die relevanten Auszüge daraus.
"Entstehung und Schuldner der Stromsteuer
Grundsätzlich entsteht die Stromsteuer immer dann, wenn Strom dem Leitungsnetz zum Verbrauch entnommen wird und die sich daran anschließende Verwendung nicht von der Steuer befreit ist. Steuerschuldner wird in der Regel der Versorger oder Eigenerzeuger, in bestimmten Fällen aber auch der Letztverbraucher."
"Wann entsteht die Stromsteuer beim Eigenerzeuger?
Im Stromsteuerrecht gilt Ihr Unternehmen dann als Eigenerzeuger, wenn es Strom zum eigenen Verbrauch selbst erzeugt (§ 2 Nr. 2 StromStG).
Die Steuer entsteht beim Eigenerzeuger durch die Entnahme des selbst erzeugten Stroms zum Verbrauch. Es sei denn, es handelt sich um eine steuerbefreite Verwendung. Steuerschuldner ist der Eigenerzeuger (§ 5 Abs. 1, 2 StromStG)."
"Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienten KWK-Anlagen (Anlagen bis zu 2 MW)
Der in einer solchen Anlage erzeugte Strom ist dann steuerfrei, wenn er im "räumlichen Zusammenhang zu der Anlage"
Ich gehe davon aus, dass Du für Deinen selbst verbrauchten Strom, wie ich auch, keine Stromsteuer bezahlst. Für Steuern die man nicht bezahlt, gibt es auch keine Entlastung. Für eine Entlastung von der Stromsteuer für Deinen vom Netzbetreiber bezogenen Strom, nur weil Du ein PA2-Besitzer bist, gibt es keine gesetzliche Grundlage.
@chippie schrieb:ich weiß nicht, ob ich Stromsteuer bezahle.
Wenn Du nicht weißt, ob Du Stromsteuer für Deinen selbst erzeugten Strom bezahlts, warum suchst Du dann nach Entlastung bzw. stelle erst mal fest ob Du überhaupt bezahlst. Danach kann man dann nach dem
Entlastungstatbestand suchen.
@chippie schrieb:Meines Wissens nach zahlen wir die alle!?
Ja, das ist richtig, aber auf den Strom den alle aus dem Netz beziehen gibt es für die meisten keine Befreiung von der Stromsteuer.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich rüberbringen.
Gruß
Loule
Hallo zusammen,
nochmals vielen Dank euch beiden für die schnellen und sehr informativen Antworten. Dann weiß ich jetzt Bescheid, dass ich mich nicht weiter mit diesem Steuerthema rumplagen muss 🙂
Euch ein schönes Wochenende & beste Grüße
chippie