Hier wird viel durcheinander geworfen. Entweder Einzelunternehmer = Vorsteuerabzugsberechtigt, also Umsatzsteuerrechtlich zu behandelnder Unternehmer oder Kleinunternehmer = nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Vorteil der Variante 1: die Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage und bei allen zukünftigen Kosten, Wartung etc. bekommt man den Umsatzsteueranteil erstattet. Die Umsatzsteuer der Einspeisevergütung UND die Umsatzsteuer der Privat.- Eigenentnahmen (selbst verbrauchter Strom und selbst entnommene Wärme) muss herausgerechnet und in der Umsatzsteuerjahreserklärung abgeführt, ans Finanzamt bezahlt werden. Wird also gegengerechnet. Variante 2: Keine Umsatzsteuerrechtliche Behandlung An Markus: "Ich mein ich hab mal 78€ 45€ und auch mal nur 4€ bekommen und sogar drauf gezahlt und jetzt kommt das Finanzamt noch und will das ich nachzahle was ich nicht verstehe wenn ich wenigsten 2000€ bekommen würde im Jahr aber das ja nicht der Fall." Das Du nur die 78€ etc. bekommen hast stimmt ja so nicht. Du meinst hier mit Sicherheit die Einspeisevergütung!? Das ist ja nur der Überschuss vom selbst erzeugten Strom. Einen Gewinn hast Du wenn überhaupt somit als Unternehmer kaum. Der Eigenverbrauch wird ja Einkommenssteuerrechtlich nicht deinem Gewerbe zugerechnet. Aus meiner 8 jährigen Erfahrung kann ich dir nur Raten: Tendiere einfach zur Liebhaberei, denn als Kleinunternehmer hast Du eh keinen Vorteil in Bezug auf die Umsatzsteuer. In Bezug auf die Einkommenssteuer eigentlich auch kaum. In deiner Einnahme-Überschussrechnung, die Du jährlich erstellen musst, wirst Du schnell feststellen, dass da kein Gewinn überbleibt. Allein die Wartungen fressen die Einspeisevergütung wieder auf. Und klar kannst Du zwei drei Jahre minus machen. Aber irgendwann will das Finanzamt ein Plus sehen. Ansonsten erklärt das Finanzamt das ganze eh als Liebhaberei..., da du eine Gewinnerziehlungsabsicht nicht belegen kannst. Aber mal kurz gefasst, sonst konnte ich hier Stunden schreiben und es blickt wieder keiner durch. Mal belesen und die Unterschiede erkennen, oder Einzelfragen stellen. Umsatzsteuerrecht / Einkommenssteuerrecht / Unternehmer / Kleinunternehmer / Gewinnerziehlungsabsicht / Liebhaberei / Alles etwas komplex. Nur wenn hier viel durcheinandergebracht wird, wirst Du das nie verstehen und am Ende drehst Du dir schnell einen Strick.
... Mehr anzeigen