Die Voreigentümer meines Hauses hatten bereits vor ca. 20 Jahren eine Wärmepumpe samt Rundsteuerempfänger in Betrieb.  Im Sommer 2023 habe ich dann PV-Anlage inkl. Speicher bekommen. Dabei wurde auch die Kaskadenschaltung (power-to-heat) eingerichtet.  Ende 2024 wurde die Wärmepumpe dann durch eine Neue ersetzt, aber der Heizungsbauer hat keine Meldung nach §14a EnWG gemacht, weil er davon ausging, dass bei bloßem Tausch nichts zu melden ist und er es auch gar nicht kann.  Der Elektriker, der mir zuvor die PV mit Kaskade verkabelt hat, kann die Wärmepumpe nun zwar theoretisch melden, aber hat es laut eigenen Angaben noch nie gemacht. Er hat mit mir versucht den Anmeldeprozess über dieses Portal am Telefon durchzugehen, aber wir sind recht schnell gescheitert. Ich konnte halt auch nicht sehen wo er da konkret klickt.  Es ging wohl bereits mit der Auswahl los, ob es eine neue Anlage ist. Ist es das?! Irgendwie konnte er nur max 3. Monate zurück auswählen. Dann die Frage nach der Leistung der Wärmepumpe. Was ist denn da anzugeben? Es handelt sich um eine Viessmann 250-A AWO-E-AC 251.A13.  Auf dem Typenschild der Wärmepumpe gibts "elektrische Leistungsaufnahme (nominal) mit 1,56 kW, elektrische Leistungsaufnahme max. mit 3,94 kW, Wärmeleistung Wärmepumpe (nominal) A7/W35 mit 8,1kW, Leistungsregelung A7/W35 3,0-13,4kW".  Auf dem Typenschild der Inneneinheit zur Wärmepumpe, wo ja auch der Heizstab integriert ist, stehen nochmal "Leistung der elektrischen Nachheizung max 8 kW". Sind da nun 11,94 bzw. 12,04 kW anzugeben?  Angeblich würde auch auch eine "Ausnahmegenehmigung" zum Hochladen benötigt wie er sagt. Kann damit eine Bescheinigung gemeint sein, dass sich die WP dimmen lässt? Aber das wäre ja auch bereit über den verbauten Rundsteuerempfänger gewährleistet. Oder was könnte das sonst sein?   Wäre ganz toll, wenn jemand den Prozess schon mal erfolgreich absolviert hat und mir seine Erfahrungen schildern kann. Besten Dank! 
						
					
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