Hallo Schlaflos24, hört sich nicht gut an. a) Soweit verstehe ich das und ist bei mir sogar noch umfangreicher. b) Soweit verstehe ich das und ist logisch, sonst hättest Du vermutlich kein Gewerbe. c) Direkt gibt es keine Messstelle, welche den Verbrauch der BSZ misst. Das ist bei allen Vitovalor-Nutzern so. @Schlaflos24 schrieb: Das führt dazu, dass das Finanzamt der Ansicht ist, dass es keine Herstellungskosten gibt und somit der Stromverkauf ohne Abzug von Betriebsstoffen zu besteuern ist. Das hört sich abenteuerlich an und zerstört mal wieder das Vertrauenen in unsere Steuereintreiber. Ich empfehle Dir den Sachverhalt einem Steuerberater zu übergeben. Allerdings sollte er mit den steuerlichen Themen bei einem BHKW vertraut sein. Ist auch nicht einfach zu finden. U.U. stößt der in das gleiche Horn. Ansonsten weiß ich aktuell nicht, wie ich Dir weiter helfen kann, denn ich hatte in den vorherigen Beiträgen bereits ausgeführt, wie der Gasverbrauch der BSZ errechnet werden kann. Diese Rechnung muss dem Finanzamt dargelegt werden. Wenn Du es nicht schaffst diesen Sachverhalt und die Zusammenhänge rüberzubringen, dann bleibt Dir nur der Steuerberater und die Hoffnung, dass er das Finanzamt davon überzeugen kann, dass Du das Gas für die Stromerzeugung nicht geschenkt bekommst. Gruß Loule
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