Hallo Loule, ich bin immer noch im Clinch mit dem FA. Noch einmal zum Verstehen: a) Ich habe ein Gewerbe angemeldet welches den Strom aus der Brennstoffzelle an den Netzbetreiber vermarktet. Ich bin Mehrwertsteuerabzugsberechtigt. b) Ich erzeuge Strom über die Brennstoffzelle und verkaufe diesen c) Ich kann nicht mittels einer möglichst geeichten Messstelle nachweisen wie viel Gas die Brennstoffzelle zur Erzeugung des Stromes verbraucht hat, da der geeichte Gaszähler des Netzbetreibers sämtliche Verbraucher aufnimmt. Das führt dazu, dass das Finanzamt der Ansicht ist, dass es keine Herstellungskosten gibt und somit der Stromverkauf ohne Abzug von Betriebsstoffen zu besteuern ist. Gruß
... Mehr anzeigen