Servus beinander,
zur Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung bzw. zur Abrechnung meines Gewerbes suche ich nach folgenden Parameter:
* Wieviel kWh Gas benötigt / verbraucht die Vitovalor PT2 um eine kWh Strom zu erzeugen? *
Vielen Dank!
Servus Loule,
das ist ganz nett aber nur eine „Beispielrechnung“ das langt dem FA leider gar nicht.
Ich muss offenlegen wie viel gas genau die BZ gebraucht hat. Annähernd geht nicht. In der App z. B. wird ein viel höherer Verbrauch angezeigt. …
Hallo Schlaflos24,
dann stellt sich die Frage was dem FA reicht und was Du unter offenlegen verstehst.
Verbindliche Zählerstände sind:
1. Gaszähler des Netzbetreibers
2. Erzeugungszähler Vitovalor oder Netzbetreiber
Damit ist es möglich den Gasverbrauch der BSZ mit Hilfe dieses Schemas
zu berechnen.
Die eingesetzte Primärenergie erfasst der Gaszähler des Netzbetreibers.
Die Primärenergie ist aufzuteilen nach Verbrauch Brennwerttherme und Verbrauch BSZ.
Diese Werte sind über das Bedientableau der Vitovalor abrufbar. Gesamter über den Zähler des Netzbetreibers erfasster Gasverbrauch minus Verbrauch der Brennwerttherme (ablesbar Bedientableau Vitovalor) = eingesetze Primärenergie für die BSZ. Die eingesetzte Primärenergie der BSZ kann auch am Bedientableau abgelesen werden. Du wirst aber vielleicht feststellen, dass die Addition der abgelesenen Gasverbräuche der Brennwerttherme und der BSZ aus dem Bedientableau der Vitovalor zu dem Gesamtverbrauch des Zählers Netzbetreiber abweichen. Deshalb errechne ich die Werte aus dem Messwert des Gaszählers des Netzbetreibers.
Die erzeugte elektr. Energie ist 33,4% der eingesetzten Primärenergie BSZ. Der Verlust ist 17,5% der eingesetzten Primärenergie. Rest ist die erzeugte Wärme durch BSZ.
Genauer geht es nicht.
Was die App anzeigt ist nicht relevant.
Gruß
Loule
Moin, ich habe jetzt vom Finanzamt einige Fragen zu meiner Vitovalor PT 2 gestellt bekommen. Weiß jemand was es damit auf sich hat?
U.a. wollen die folgendes haben:
"Reichen Sie bitte Unterlagen über die Leistungsdaten der Anlage, aus denen der Anteil der Erzeugung von Strom und Wärme ersichtlich ist, ein."
Ich hätte denen jetzt das Datenblatt geschickt, aber das wird wohl nicht reichen.
Hallo
schau mal da, hat bei mir gereicht
https://www.viessmann.de/de/services/online-tools/energiesteuer-rueckerstattung-rechner.html
gruss gerd
Hallo Loule,
ich bin immer noch im Clinch mit dem FA.
Noch einmal zum Verstehen:
a) Ich habe ein Gewerbe angemeldet welches den Strom aus der Brennstoffzelle an den Netzbetreiber vermarktet. Ich bin Mehrwertsteuerabzugsberechtigt.
b) Ich erzeuge Strom über die Brennstoffzelle und verkaufe diesen
c) Ich kann nicht mittels einer möglichst geeichten Messstelle nachweisen wie viel Gas die Brennstoffzelle zur Erzeugung des Stromes verbraucht hat, da der geeichte Gaszähler des Netzbetreibers sämtliche Verbraucher aufnimmt.
Das führt dazu, dass das Finanzamt der Ansicht ist, dass es keine Herstellungskosten gibt und somit der Stromverkauf ohne Abzug von Betriebsstoffen zu besteuern ist.
Gruß
Hallo Schlaflos24,
hört sich nicht gut an.
a) Soweit verstehe ich das und ist bei mir sogar noch umfangreicher.
b) Soweit verstehe ich das und ist logisch, sonst hättest Du vermutlich kein Gewerbe.
c) Direkt gibt es keine Messstelle, welche den Verbrauch der BSZ misst. Das ist bei allen Vitovalor-Nutzern so.
@Schlaflos24 schrieb:Das führt dazu, dass das Finanzamt der Ansicht ist, dass es keine Herstellungskosten gibt und somit der Stromverkauf ohne Abzug von Betriebsstoffen zu besteuern ist.
Das hört sich abenteuerlich an und zerstört mal wieder das Vertrauenen in unsere Steuereintreiber. Ich empfehle Dir den Sachverhalt einem Steuerberater zu übergeben. Allerdings sollte er mit den steuerlichen Themen bei einem BHKW vertraut sein. Ist auch nicht einfach zu finden. U.U. stößt der in das gleiche Horn.
Ansonsten weiß ich aktuell nicht, wie ich Dir weiter helfen kann, denn ich hatte in den vorherigen Beiträgen bereits ausgeführt, wie der Gasverbrauch der BSZ errechnet werden kann. Diese Rechnung muss dem Finanzamt dargelegt werden. Wenn Du es nicht schaffst diesen Sachverhalt und die Zusammenhänge rüberzubringen, dann bleibt Dir nur der Steuerberater und die Hoffnung, dass er das Finanzamt davon überzeugen kann, dass Du das Gas für die Stromerzeugung nicht geschenkt bekommst.
Gruß
Loule