Da habe ich ja jetzt eine Diskussion losgetreten... Erste einmal 'Danke' für eure Nachrichten und eurer Engagement. Ich bin beeindruckt wie schnell und gut ihr die Situation erfasst und analysiert habt. Ich stimme @ABR zu: Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser - wenn man sich aber bewusst gegen die Einbeziehung eines Fachplaners entscheidet (der Grund dafür ist offensichtlich), "dann muss man auch mal die Konsequenzen tragen". Ich bin mir darüber bewusst, dass man in der Wahrnehmung der Anderen, immer "der Böse" ist, wenn man seine Nachbarn verklagt. Ich kann aber mit gutem Gewissen behaupten: Ich habe mich sehr um eine einvernehmliche Lösung bemüht und mehrfach (mündlich und schriftlich) meine Gesprächsbereitschaft angezeigt. Ich wollte diese juristische Auseinandersetzung nicht, weil wir - egal wie es ausgeht - danach ja immer noch Nachbarn sind. Meine Nachbarn sind aber der Meinung gewesen, dass sie mit mir nicht reden müssen, weil sie in der WEG mehrheitlich "über meinen Kopf hinweg" entscheiden können und auf mich daher keine Rücksicht nehmen müssen. Info am Rande: Der TG-Kühler war bis kürzlich Richter am Amtsgericht und urteilte selbst u.a. über Wohnungseigentumsrecht. Ich hatte große Probleme einen Anwalt zu finden, der bereit war das Mandat anzunehmen. Die auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwälte wollten nicht gegen meinen Nachbarn vorgehen, weil sie Sorgen hatten, dass sie Nachteile haben würden, wenn sie in anderen Verfahren dann meinen Nachbarn als Richter haben. Und mein Nachbar hat wohl auch darauf spekuliert, dass seine Richter-Kollegen ihn nicht zum Rückbau verdonnern werden. So ist es dann auch in der ersten Instanz bei Amtsgericht gekommen. Das ist auch meiner Sicht der eigentliche Skandal: Mein Nachbar hält sich nicht an das WEG-Recht, weil er darauf spekulierte, dass ich das Recht nicht durchgesetzt bekomme, weil er Richter ist. Man kann sicher sein, dass mein Nachbar weiß, dass er nicht ohne WEG-Beschluss eine Wärmepumpe in der Tiefgarage installieren (und dafür u.a. eine Kernbohrung durch eine tragende Wand bohren) darf. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, es einfach trotzdem zu tun. Der von mir zitierte WEG-Beschluss wurde nachträglich getroffen - nachdem die Wärmepumpe bereits installiert war. Der zweite Nachbar wollte auch seine Wärmepumpe in der Tiefgarage installieren. Der Verwalter hatte ihn aber darum gebeten damit bis nach der Eigentümerversammlung zu warten. Das hat der zweite Nachbar auch getan - weil er dann aber bemerkt hatte, wie kalt es in der Tiefgarage mit nur einer Wärmepumpe ist, hat er seine Außeneinheit dann doch außen installieren lassen. Ich möchte erneut @ABR zitieren: "Alternativ kann der TG-Kühler ja auch Ausgleichzahlungen leisten für die zusätzlichen Energiekosten und der praktisch nicht mehr gleichberechtigt wahrnehmbaren Rechte der anderen.". Für so eine "wirtschaftliche Lösung" war ich - und bin ich auch jetzt noch - jederzeit zu haben. Wenn man aber auf meine Gesprächsangebote nicht eingeht und meint mich mehrheitlich überstimmen zu können, bleibt mir nichts anderes übrig, als auf Rückbau zu klagen (bzw. Aufhebung des Gestattungsbeschlusses). @Küstenpumpe: Ich verstehe Deinen Standpunkt, demnach Gerichte sich besser um wirklich wichtige Themen kümmern sollten. Ich frage mich aber: Wie würdest Du selbst reagieren, wenn Dir jemand in deinen Geldbeutel greift und nicht bereit ist mit Dir darüber zu reden? Du würdest Dich nicht wehren, weil Du der Meinung bist, dass Gerichte nur bei "wichtigen Fällen", wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sozialbetrug tätig werden sollten? Was mein Nachbar hier macht, mag juristisch kein Diebstahl sein - de facto fügt er mir aber einen wirtschaftlichen Schaden zu. Die Wärmepumpe in der Tiefgarage mindert den Wert meines Eigentums. Wenn ich mein Haus verkaufen möchte und im Winter Kaufinteressenten durch das Haus führe: Jeder wird beim Betreten der Tiefgarage sofort sagen: "Boah, ist das kalt hier!" Und wenn ich dann wahrheitsgemäß erkläre, woher die Kälte kommt: Glaubst Du, dass der Kaufinteressant dann noch Lust hat mein Haus zu kaufen? Ohne Abschlag? Die Wertminderung unseres Eigentums infolge des Rechtsstreites übertrifft den Schaden infolge der Auskühlung der Tiefgarage um ein Vielfaches. Das ist der Grund, wieso ich sehr lange diese (und weitere) Rücksichtslosigkeiten meiner Nachbarn einfach ertragen habe. Es ist aber wie bei Trump in den USA: Es gibt Menschen, die interpretieren ein "Nicht-dagegen-Halten" als Schwäche des anderen und nehmen es zum Anlass, sich einfach immer noch mehr herauszunehmen. Leider bin ich mit solchen Menschen in einer Eigentümergemeinschaft... Der Rechtsstreit macht das nun öffentlich (bzw. ist in den Protokollen der Eigentümerversammlungen nachzulesen) - das wird jeden Kaufinteressenten abschrecken. Da sagt doch jeder: "das tue ich mir nicht an".
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