Gibt es die Möglichkeit, an der Vitodens 200 eine WP anzudocken als Hybridsystem?
Demnächst bekomme ich ein rel. neues Board LGM29.55B6201 (Vorgänger des aktuellen, d.h. mit DIP Schalterleiste) - gibt es da die Möglichkeit einer Verbindung zu einer WP?
Plan wäre Folgender:
- Gastherme bliebt für Nebenräume (Keller, Flure), als Spitzenlastabdeckung und für Brauchwasser.
- WP schaltet den Heizkreis je nach Bedarf an (Brauchwasser bleibt immer an).
Die WP müsste eine externe Schalt-Einrichtung haben, die bei bestimmten Betriebszuständen den Heizkreis der Gastherme anschaltet (Spitzenlast-Abdeckung)....
Habecks Heiz-Hammer verlangt in §71h Folgendes:
"Beim Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpen-Hybridheizung gelten die Vorgaben des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn
der Betrieb bivalent parallel mit Vorrang für die Wärmepumpe erfolgt, so dass der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann,
die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert ist, über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen und..."
Hallo OmasAltesHaus1,
bitte teil mir die Seriennummer deiner Anlage mit.
Viele Grüße
Flo
Ja die WP kann den Brenner des Vitodens sperren und am Bivalenzpunkt einschalten.
Kennst du den Energiesparkommissar? (Architekt und Energieberater)
hier rechnet er wie man die 65% Anforderung mit z.b. 2 Spiltklimageräten erfüllen kann.
https://www.youtube.com/watch?v=LZmNvYpVv3c&t=1s
Seriennummer der Anlage ist 7143472111902109
Material-Nr. Grundgerät: 7143472, 6-24kw
Neue Platine ist LGM 29.55A6201, Teile Nr. 7822554
Ja, den kenne ich, den Beitrag werde ich mit heute ansehen.
Luft/Luft WP wäre auch meine Präferenz, ABER:
- Wir wissen nicht, ob man für das künftig vermietete Dachgeschoss (2-3 Innengeräte) deren Wärme anhand der WP App abrechnen kann. Man sagte uns wir brauchen für die Mieter ein extra System (d.h. ein Drittes Aussengerät, wäre etwas laut mit 3 Geräten ums Haus).
- ich sehe nicht wie man die mit der alten Gastherme koppeln kann so daß ein legales System nach §71h GEG (Hybridheizung) entsteht. Die Strafen im GEG sind sehr hart: 50.000€ für falsches heizen, (erste 9 Punkte aus §108, ausdrücklich auch bei "Leichtfertigkeit" (ohne Vorsatz) , die weiteren sind dann 10.000 und 5000€ Strafe je Verstoß).
Hallo qwert089,
aber bei den Splitklimageräten habe ich gerade keine "gemeinsame, fernansprechbare Steuerung". Da ist mir kein Klimasplitgerät bekannt, was das kann. Das wird auch in den Kommentaren zu diesem Beitrag diskutiert.
Falls doch, bitte ich gerne um Aufklärung!
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