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Wieder mal Regelung???

Es wurde bei uns die Regelung 2013 im März ausgetauscht wegen Schaden.Jetzt bereits nach drei Jahren ist es laut Spezialisten wieder kaputtgegangen.Ist es jetzt ein Montagsgerät oder was?Es kostet nicht 5€ und jetzt soll ich wieder mal ein Paar Hundert Euro bezahlen?

Was sagt dazu Viessmann?Vielleicht gibt es eine Erklärung seitens Viessmann?Kulanzreparatur oder so?

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Ein Kulanzantrag muss immer vom Installationsbetrieb gestellt werden. Der Betrieb hat einen Vertrag mit Viessmann.

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5 ANTWORTEN 5

Ein Kulanzantrag muss immer vom Installationsbetrieb gestellt werden. Der Betrieb hat einen Vertrag mit Viessmann.

Hallo dzelin,

wie schon beschrieben, kann dein Heizungsfachbetrieb einen schriftlichen Kulanzantrag bei der zuständigen Verkaufsniederlassung stellen. Die Kollegen werden nach individueller und eingehender Prüfung entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.

Beste Grüße °ja

Gerade mit dem Betrieb gesprochen.Die Frau hat gesagt,sie stellen kein Kulanzantrag,da die Gewährleistung von 2 Jahren abgelaufen ist und die machen da nichts mehr.Ich soll mich in Verbindung setzen mit Viessmann und die Sache klären.
Witzig die Frau!!!
Irgendwelche Vorschläge wie soll ich da vorgehen?

Hallo dzelin,

wenn die Regelung defekt ist, muss diese ausgetauscht werden. Sobald der Austausch erfolgt ist, kannst du uns die dir entstandene Rechnung an social-media@viessmann.com senden. Bitte beziehe dich dabei auf diesen Beitrag, damit wir die Mail zuordnen können. Anschließend können wir prüfen, wie wir die behilflich sein können.

Beste Grüße °ja
>Witzig die Frau!!!

Ja wirklich, der Kulanzantrag ist ja gerade für den Fall, dass die Gewährleistung abgelaufen ist. Sonst braucht man ja keinen Kulanzantrag sondern hat einen Anspruch. Würde ich ihr auch so erklären, häufig übernimmt Viessmann in solchen Fällen die Kosten.

Wenn die Regelung so oft kaputt geht, würde ich über einen Überspannungsschutz nachdenken.
https://www.dehn.de/de/ueberspannungsschutz-fuer-energietechnik

Evtl. kannst du aber auch den Schaden bei deiner Gebäudeversicherung einreichen.

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing