Hallo Ivanhoe1970,
aus gesetzlicher Sicht musst du die Anlage nicht austauschen. Da es sich um einen Niedertemperaturkessel handelt, ist ein Weiterbetrieb möglich.
Aus energetischer Sicht kann ein Austausch dennoch Sinn machen, da Brennwertanlagen einen höheren Wirkungsgrad besitzen und dadurch bei einer korrekten Auslegung und Einbindung eine Energieersparnis bringen.
Beste Grüße
Stefan vom Customer-Care-Team