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Sehr geehrte Damen und Herren

 

Hiermit bitte ich Sie über den Einbau des Wasserabscheiders ( Siphon ) einen Kulanzantrag bei der Fa.Viessmann zu stellen.

 

Es kann ja nicht sein, das der Wasserabscheider nach nicht mal 3 Jahre defekt ist, und eine abgewandelte Form eingebaut wurde, was darauf schließt das der am 24 - 26.01.2023 laut Re.-Nr.:230277 eingebaute Siphon nicht in Ordnung b.z.w. funktiontüchtig war.

 

Anlage Rechnung Einbau Heizung und Einbau Siphon.

 

Mit freundlichem Gruß

Karl Leidebrand

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Es kann ebenso gut sein, dass es für den Siphon einen Nachfolger gibt, weil z.B. der Lieferant gewechselt hat.

Ausserdem gehört der Siphon zur Wartung. Gerade bei Ölanlagen sollte eine Reinigung jährlich geschehen.

Natürlich kann dein Fachbetrieb einen Antrag auf Kulanz stellen. Einen Rechtsanspruch hast nicht.

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1 ANTWORT 1

Es kann ebenso gut sein, dass es für den Siphon einen Nachfolger gibt, weil z.B. der Lieferant gewechselt hat.

Ausserdem gehört der Siphon zur Wartung. Gerade bei Ölanlagen sollte eine Reinigung jährlich geschehen.

Natürlich kann dein Fachbetrieb einen Antrag auf Kulanz stellen. Einen Rechtsanspruch hast nicht.

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