Guten Abend zusammen,
hintergrund meines postes hier im Forum ist folgender:
Wir beabsichtigen mit der Bafa Förderung unsere alte Öl-Heizung gegen eine Gas Hybrid Anlage mit Solarthermie zu tauschen. Im Antragsverfahren steht folgender Satz:
"Für die bestehende Heizungsanlage besteht keine Nachrüstpflicht nach § 10 Energieeinsparverordnung (EnEV)"
Hab mich dazu schlau gemacht und die einzige Chance besteht darin das unsere alte Ölheizung eine Niedrigtemperatur Heizung ist. Damit bin ich aber absolut überfragt und brauche Hilfe, im Anhang habe ich 3 Bilder gepostet.
Handelt es sich hier um so eine Niedrigtempertur Heizung?
MfG
Thomas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Vitola s ist auf dieser Liste hier:
als Niedertemperatur Kessel gelistet.
Zusätzlich muss entweder die Kessel oder Vorlauftemperatur witterungsgeführt sein.
Das dürfte durch den Honeywell Regler erfüllt sein, der hat vermutlich einen AT Sensor.
Sprich mal mit deinem Schorni ob er das so bestätigen würde.
VG
Hallo,
der Vitola s ist auf dieser Liste hier:
als Niedertemperatur Kessel gelistet.
Zusätzlich muss entweder die Kessel oder Vorlauftemperatur witterungsgeführt sein.
Das dürfte durch den Honeywell Regler erfüllt sein, der hat vermutlich einen AT Sensor.
Sprich mal mit deinem Schorni ob er das so bestätigen würde.
VG
Denke nicht, dass das ausreicht, die momenatne Regelung fährt ja konstant und die Honeywell regelt nur den Vorlauf. Allerdings steht in der EnEV "ist ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann"
aus
EnEV 2014: § 2 Begriffsbestimmungen (enev-online.com)
Und das trifft hier dann wieder zu, er könnte, wird aber nicht.
Allerdings steht in der Viessmannübersicht : Dieser Kessel kann mit einer witterungsgeführten Regelung ausgestattet sein und gilt mit witterungsgeführter Regelung als Niedertemperaturkessel - muss also nicht getauscht werden.
Wenn der Kaminfger Probleme macht, kannst du noch eine neue (oder gebrauchte ) Vitotronic-Regelung draufsetzen, dann wäre er definitiv nicht tauschpflichtig.
Gruß
Heizing
Hallo Heinzig,
hier heisst es
"Die Wärmezufuhr muss in Abhängigkeit der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit geregelt werden."
Da steht nicht der Wärmeerzeuger.
VG
Das bezieht sich aber auf eine alte EnEV und sind allgemeine Anforderungen an die Regelung, die aus der alten Heizungsanlagenverordnung übernommen wurden.
Die Austauschpflicht steht in § 10
EnEV 2014: § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (enev-online.com)
Die Definition NT-Kessel in § 2 Abs. 10 EnEV 2014: § 2 Begriffsbestimmungen (enev-online.com)
Aber ich gebe dir recht, wie oben bereits geschrieben, man kann des so auslegen, dass es ausreichend ist, dass der Kessel gleitend fahren könnte. Gelebte Praxis ist das aber nicht.
Gruß
Heizing
Gerne, viel Erfolg. Würde mich freuen, wenn du uns mitteilst, wie der Schornsteinfeger entschieden hat. Würde dem mal die Liste zeigen. (Evtl. die Anmerkung von Viessmann unten entfernen 😁) Im Falle einer Ablehnung einfach eine gebrauchte Vitotronic, Trimatik oder sonstwas draufschrauben) Dann ist er auf alle Fälle nicht tauschpflichtig.
Hast du dir schon einen Kessel ausgesucht?
Meine Empfehlung wäre der Vitocrossal 300, der ist robust, bodenstehend und langlebig.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/gas-heizkessel/gas-brennwertkessel/vitocrossal-300-cu3a.html
Gruß
Heizing
Denn Vitodens 200 kann man nehmen, ist halt ein Wandgerät, günstige Linie, der 300 er hat ein besseres Display.
Ich nehme immer lieber den Vitocrossal, das ist ein richtiger Kessel wie dein alter auch, hält erfahrungsgemäß länger, ist aber auch etwas teurer.
Amortisation ist bei Solar immer etwas schwierig, wenn ihr nicht gerade eine Großfamilie seid, lohnt sich das wahrscheinlich nicht.
Ich persönlich würde den Vitocrossal mit Vitocell 300 (WW-Speicher; der gute aus Edelstahl) nehmen.
Gruß
Heizing