Es gilt leider der Zeitpunkt des Einbaus. Soll heissen, dieses Jahr könntest den Kessel ohne weiteres tauschen. Ab 2024 nur noch Einbau statthaft, wenn mind. 65% erneuerbare Energie verwendet wird. Nach dem Wie fragt keiner.
Allerdings handelt es sich hier nur um den Gesetzesentwurf. Die Grünen wollen den Klimaschutz mit der Brechstange durchsetzen. Ob es dann tatsächlich so beschlossen wird, da hab ich so meine Zweifel.
Denn solange der Strom in Deutschland auch mit Erdgas produziert wird, bringt die Wärmepumpe keine Entlastung bezüglich der Abgase. Die werden nur verlagert.
Nimm das zugesicherte Inbetriebnahmedatum mit in den Kaufvertrag und lass den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen bzgl. des kritischen Inbetriebnahmedatums.
Viele Grüße
Stefan
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