Muss meine defekte Ölheizung austauschen. Habe mich für eine Ölbrennwertheizung von Viessmann entschieden. Die z.Z gültigen Auflagen in BW gemäß EWärmeG 2015 , nach der bei einem Heizungsanlagentausch 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden muss, kann ich erfüllen. Meine Frage lautet: Wenn ich heute die Heizung bestelle, sie aber erst im Januar 2024 aus Liefergründen eingebaut werden kann, gelten dann die Bedingungen zum Zeitpunkt des Einbaus, die u.U. 65% Erneuerbare Energie erfordern? Diese Bedingungen wären dann nur äußerst schwer technisch zu realisieren und würden einen erhebliche Mehraufwand bedeuten. Oder gelten ähnlich wie bei Förderrichtlinien die Bedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung?
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