Hallo Pur-Pardeike,
der gleichzeitige Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte (z. B. offener Kamin) und des Lüftungsgeräts im selben Verbrennungsluftverbund führt zu einem gefährlichen Unterdruck im Raum. Der Unterdruck kann dazu führen, dass Abgase in den Raum zurück strömen.
Wir empfehlen, Feuerstätten nur raumluftunabhängig mit separater Verbrennungsluftzufuhr zu betreiben. Diese Feuerstätten müssen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als raumluftunabhängige Feuerstätte des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt verfügen.
Sollte es sich dabei um einen raumluftabhängigen Kamin handeln, muss eine bauseitige Sicherheitseinrichtung installiert werden, die bei Unterdruck das Lüftungsgerät ausschaltet. Dies kann zum Beispiel der P4 Luftdruckwächter sein, welcher die Spannungsversorgung zum Gerät unterbricht.
Zusätzlich ist selbstverständlich immer die Genehmigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich und es muss die Reduzierung des Zuluftvolumenstroms zum Frostschutz deaktiviert sein. Der Frostschutz ist dann durch ein elektrisches Vorheizregister oder einen Erdwärmetauscher (falls vorhanden) sicherzustellen.
Beste Grüße °fl